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VPRT-Präsident Jürgen Doetz begrüßt neue Brüsseler Transparenzrichtlinie: Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten muss endlich definiert werden

Bonn (ots)

Trotz heftigster Gegenwehr von ARD und ZDF ist nach
der Entscheidung der EU-Kommission über die Annahme der neuen Regeln
zur Brüsseler Transparenzrichtlinie nun klar, dass auch der
öffentlich-rechtliche Rundfunk unter das verschärfte Transparenzgebot
fällt. Doetz: "Die Richtlinie ist ein erster Schritt in die richtige
Richtung. Die Verpflichtung zu einer getrennten Aufstellung von
Kosten und Erlösen für Unternehmen, die zugleich in öffentlichen und
kommerziellen Bereichen aktiv sind, ist dringend notwendig, um
zukünftig Transparenz in die Mittelflüsse der mischfinanzierten
öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu bringen und
Quersubventionierungen entgegenzuwirken. Dass die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkgebühren von der EU-Kommission als
staatliche Beihilfen qualifiziert werden, ist seit der
VPRT-Beschwerde zu den Spartenkanälen Phoenix und Kinderkanal
ausdrücklich anerkannt."
Mit der nun anstehenden Umsetzung der neuen Richtlinie in
nationales Recht muss der deutsche Gesetzgeber vor allem seiner
Verpflichtung zu einer qualitativ und quantitativ konkreten
Auftragsdefinition nachkommen, die das Protokoll zum Amsterdamer
Vertrag über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk explizit
vorschreibt. "Das Bundesverfassungsgericht spricht den
öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten eine "Bestands- und
Entwicklungsgarantie" zu, die als Freibrief für ungehinderte
Expansionsmöglichkeiten missverstanden wird. Weder zusätzliche
Spartenangebote auf nationaler Ebene, noch multimediale
Zusatzdienste, der Aufbau von Vergnügungsparks oder international
angelegter Rechtehandel können Teil des Grundversorgungsauftrags der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sein", so Doetz.
Wie bedeutsam das neue Regelungsinstrument auch für die deutsche
Situation ist, bestätigt selbst die KEF (Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten): In ihren Berichten aus
Dezember 1995 und März 1998 beklagt sie die sogar abnehmende
Transparenz öffentlich-rechtlicher Beteiligungsverhältnisse. Im
aktuell vorliegenden zwölften KEF-Bericht aus Dezember 1999 weist sie
ausdrücklich darauf hin, dass die Bedeutung von Beteiligungen der
öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten an Unternehmen weiter
zugenommen hat, weshalb sie eine Intensivierung des
Beteiligungsmanagements und -controllings für erforderlich hält.
Hierdurch könnten Transparenz und Beurteilbarkeit erhöht und eine
Gesamtbeurteilung der Anstalten einschließlich aller
Beteiligungsunternehmen (im Sinne einer Konzernbetrachtung)
ermöglicht werden.
Doetz: "Die Schwierigkeiten der KEF, den Finanzbedarf der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf einer gesicherten
Grundlage zu ermitteln, bestätigen den VPRT in seiner Ansicht, dass
das bislang verwandte Verfahren den notwendigen
Transparenzerfordernissen in keiner Weise gerecht wird. Das mit der
neuen Richtlinie vorgeschriebene Erfordernis der getrennten
Buchführungspflicht ist deshalb ein notwendiges Zusatzinstrument, um
die Finanzierungspraxis der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten
transparent auszugestalten und zukünftig eine getrennte Untersuchung
einzelner Geschäftsbereiche zu ermöglichen."
Für Rückfragen: Nicole Agudo y Berbel Tel.: 0228/93450-23
Hinweis für die Redaktionen: Die Stellungnahme des VPRT zur
Transparenzrichtlinie kann über die Geschäftsstelle des VPRT
angefordert e-mail:  grunkemeyer@vprt.de) oder im Internet
(http://www.vprt.de/aktuelles/positionen) abgerufen werden.

Original-Content von: VAUNET - Verband Privater Medien, übermittelt durch news aktuell

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