VAUNET - Verband Privater Medien
Länderchefs stimmen Vertragsentwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutzes zu
VPRT begrüßt Regelungsansatz der Länder
Berlin (ots)
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) hat den unlängst von den Regierungschefs der Länder zustimmend zur Kenntnis genommenen Entwurf zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) begrüßt. "Die Länder beschreiten mit dem System der freiwilligen Kennzeichnung und der Stärkung der Selbstkontrolle den richtigen Weg", so VPRT-Präsident Jürgen Doetz in Berlin. Der Entwurf des JMStV soll nun nach Vorunterrichtung der Länderparlamente im Juni von den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden. "Die zugegeben schwierige Annäherung der Online- und Offlinesysteme und die damit einhergehende Konvergenz ist die zentrale Herausforderung der Regulierung der kommenden Jahre." Gerade aus Sicht der Rundfunkanbieter, die zu erheblichen Teilen auch heute schon im Onlinebereich (Telemedien) tätig sind, müsse dieser Prozess mit Augenmaß erfolgen. Dem Jugendschutz komme im Offline- wie Onlinebereich eine gleichermaßen hohe Bedeutung zu.
Doetz: "Der Staatsvertrag muss als Gesamtregelungswerk die bekannten TV-Jugendschutzmodelle mit den neuen Möglichkeiten des Internets kombinieren. Die freiwillige Kennzeichnung durch die Anbieter verbunden mit der Entwicklung eines praktikablen Klassifizierungssystems im Onlinebereich durch die FSM folgt angesichts der Dynamik des Mediums und der Masse an Inhalten einen richtigen Ansatz." Der VPRT habe zudem von Anfang an bei der Entwicklung eines funktionsfähigen Jugendschutzprogramms aktiv mitgearbeitet und hoffe, dass durch die angepassten gesetzlichen Voraussetzungen der Weg für eine Lösung nun geebnet wurde. "Die Inhalteanbieter erfüllen mit der Kennzeichnung ihren Teil der Verantwortung", so Doetz abschließend.
Der VPRT ist Mitglied der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), der Selbstkontrolleinrichtung von Medienverbänden und Unternehmen der Onlinewirtschaft. Die FSM wurde 2005 von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle anerkannt.
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