VAUNET - Verband Privater Medien
VPRT Präsident im Gespräch mit EU-Kommissarin Viviane Reding
Keine
Revision der EG-Fernsehrichtlinie!
Bonn (ots)
Die privaten deutschen Fernsehanbieter drängen nicht länger auf eine umgehende Revision der Europäischen Fernsehrichtlinie, sondern unterstützen die EU-Kommission bei der Erarbeitung einer umfassenden, alle elektronisch übermittelten Fernseh- und Online-Angebote einbeziehenden "Content"-Richtlinie. Bei einem umfassenden Meinungsaustausch mit der u.a. für das Fernsehen zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding in Brüssel forderte VPRT-Präsident Jürgen Doetz Frau Reding allerdings auf zu prüfen, ob nicht die in der derzeitigen Fernsehrichtlinie vorgegebenen quantitativen Werbebeschränkungen bereits vor der Verabschiedung einer Content-Richtlinie, die für 2005 zu erwarten sei, abgebaut bzw. eingeschränkt werden könnten. Eine punktuelle Deregulierung der derzeit gültigen Vorschriften sei gerade mit Blick auf die schwierige Entwicklung im Werbemarkt für die privaten Rundfunkanbieter von größter Bedeutung, betonte Doetz in seinem Gespräch mit der EU-Kommissarin.
Ein Gesprächsthema war auch die in der Bundesrepublik Deutschland für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch nicht umgesetzte sogenannte "Transparenzrichtlinie" der EU, mit der u.a. sicher gestellt werden soll, dass die Gebührengelder zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Programmauftrages nicht zur Quersubventionierung von privatwirtschaftlichen Aktivitäten und damit letztendlich zur Wettbewerbsverzerrung im dualen System missbraucht würden. In Deutschland wird die Gültigkeit der Transparenzrichtlinie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von den Ländern und den öffentlich-rechtlichen Anstalten angezweifelt, während die EU-Kommission in einer Mitteilung die Position vertreten hatte, bei den Rundfunkgebühren handle es sich um staatliche Beihilfen, für die das Transparenzgebot Gültigkeit habe. Der VPRT-Präsident bat hier die EU-Kommissarin um eine schnellstmögliche rechtliche Klärung, damit ggf. auch durch die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland die sachlich gebotene Transparenz des Finanzgebarens der öffentlich-rechtlichen Anstalten sichergestellt werden könne.
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