VAUNET - Verband Privater Medien
Landgericht Hamburg weist Klage von Radio Hamburg gegen die DFL und
die Vereine HSV und FC St. Pauli ab
Sieg in der Niederlage - Radio
Hamburg geht in die nächste Instanz
Bonn/Hamburg (ots)
Das Landgericht Hamburg hat heute die Klage von Radio Hamburg gegen die Hamburger Fußballvereine Hamburger SV und FC St. Pauli und die DFL auf unentgeltliche Radioberichterstattung aus den Stadien abgewiesen. Die Radiosender müssen für die Berichterstattung über die erste und zweite Fußball-Bundesliga "eine über einen Aufwendungsersatz hinausgehende Vergütung" zahlen, so das Gericht. Der DFL bzw. den Vereinen stünden aus dem Hausrecht "Hörfunkrechte" im Sinne eines selbständig verwertbaren Wirtschaftsgutes zu. Einer solchen Bewertung stehe weder das durch Artikel 5 Absatz 1 GG geschützte Recht auf freie Berichterstattung entgegen noch zwängen kartellrechtliche Erwägung zu einer Gleichbehandlung mit dem Printjournalisten. Dabei sei es für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits unerheblich, dass die Rechte allein von der DFL vermarktet würden.
Allerdings ist damit - auch nach Auslegung der Begründiung des Gerichtes - wohl kein absolutes Recht der Vereine verbunden. Sie können daher keine Lizenz für die bertragung von Rechten beanspruchen, sondern lediglich ein zusätzliches Zutrittsentgelt verlangen. Spätestens seit der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg am 27. Februar diesen Jahres hatten die betroffenen Vereine daher ihre Forderungen gegenüber den privaten Hörfunkanbieter entsprechend reduziert. Während zunächst noch ein allgemeines "Angebot Hörfunk-Berichterstattung Lizenzfußball" unterbreitet wurde, war zuletzt nur noch von einem erhöhten Eintrittsgeld für die Berichterstattung aus dem Stadion die Rede.
Obwohl diese Erkenntnis der Vereine ein Schritt in die richtige Richtung ist, bleibt im Kern die Frage nach Hörfunkrechten streitig und damit die Gefahr für die Freiheit der Berichterstattung bestehen. Die Hörfunk-Live-Berichterstattung aus dem Stadion ist nach Meinung des VPRT Bestandteil der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit und darf deshalb nicht an ein Lizenzentgelt geknüpft werden. Aus diesem Grund wird der VPRT Radio Hamburg auch bei der Weiterführung des Prozesses in der nächsten Instanz unterstützen.
"Wir wussten, dass es ein Marathon wird,ì so Bertram Schwarz, Geschäftsführer von Radio Hamburg. -Was sich herausschält, ist ganz erfreulich, nämlich: Die Gegenseite rückt ab von der Lizenzierung und verlagert ihr Interesse auf erhöhte Gebühren für das Hausrecht. Insofern geht es jetzt noch um die Frage, was einen höheren Stellenwert hat: das Recht auf Live-Berichterstattung oder das Hausrecht. Das wollen wir weiter zuspitzen, gehen daher in die nächste Instanz. Trotz der heutigen Klageabweisung sind wir positiv gestimmt."
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