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VPRT lehnt die Position der DLM zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ab
DLM-Forderungen: Bestandsschutz für Landesmedienanstalten oder Stärkung der Selbstkontrolle?

Bonn (ots)

Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation
e.V. (VPRT) lehnt die anlässlich der Direktorensitzung in Kiel
bekannt gemachte Position der DLM zum
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag strikt ab. Die Direktoren der
Landesmedienanstalten fordern eine umfangreiche Überarbeitung des
vorgelegten Entwurfs wie z.B. eine "Nachkontrolle" der Entscheidungen
von Selbstkontrolleinrichtungen. Sollten die Regierungschefs der
Bundesländer der Vorstellung der Medienanstalten folgen, müssten die
privaten Fernsehveranstalter kritisch prüfen, ob es sich bei einer
derart "kastrierten Selbstverantwortung" nicht nur um eine
"Alibiveranstaltung" handle, auf die man dann wohl mit einer
Beendigung der Tätigkeit der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen
(FSF) reagieren müsse.
"Zertifizierte Selbstkontrolle kann nur funktionieren, wenn die
getroffenen Entscheidungen für die Anbieter verbindlich sind!" macht 
 VPRT-Präsident Jürgen Doetz deutlich. "Es stellt sich die Frage, ob
die von der DLM geforderte Nachkontrolle durch die KJM eine
Bestandsgarantie für Landesmedienanstalten und deren Organe
gewährleisten oder wirklich zur Stärkung des Jugendschutzes beitragen
soll" so Doetz weiter.
Der VPRT fordert im Falle der Vorlage von Inhalten und bei
Beachtung der Vorgaben von Selbstkontrolleinrichtungen ausreichende
Rechts- und Planungssicherheit für die einer
Selbstkontrolleinrichtung angeschlossenen Unternehmen. Auch sei die
DLM-Position dahingehend widersprüchlich, dass sie zunächst davon
ausgehe, dass "Jugendschutz im Fernsehen auch ohne Einrichtungen der
Selbstkontrolle funktionieren kann", dann jedoch die Einbeziehung von
Selbstkontrolleinrichtungen für Jugendschutz im Fernsehen für
überfällig halte. "Wobei," so Doetz weiter, "ein Jugendschutz ohne
Selbstkontrolle wohl eher der wirklichen Position einiger der
Medienwächter entspricht und das Bekenntnis zur
Selbstkontrolleinrichtung leider nur als ein Lippenbekenntnis zu
werten ist!"
Für Rückfragen:
Stefan Kühler, 
Tel.: 0228-93450 31, Handy 0172-2525195, 
Email:  kuehler@vprt.de

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