VAUNET - Verband Privater Medien
Privater Hörfunk vor hohen zusätzlichen finanziellen Belastungen
VPRT- und APR Mitglieder stehen durch OLG Urteil vor ernsten wirtschaftlichen Problemen
Berlin (ots)
Nach der Urteilsverkündung des OLG München im sog. GVL-Verfahren am 30. Januar 2003 sehen sich die private Hörfunkanbieter mit sehr ernsten wirtschaftlichen Problemen konfrontiert. Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) und die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) hatten beim Oberlandesgericht München gegen die GVL über einen jahrelang gewährten Gesamtvertragsrabatt und über Abzugsposten prozessiert.
Das OLG erklärte in seinem abschließenden Urteil die bisherige Rabattgewährung und die möglichen Abzugskosten für nichtig. Um rückwirkend den Gesamtvertragsrabatt des VPRT und der APR auf gleicher Höhe zu gewähren, müsse die GVL einen Aufschlag von 5,65 Prozent auf die Einnahmen erheben. Auch könnten höchstens Abzüge von 5% durch Vermarktungskosten geltend gemacht werden. Das OLG hat die Revision des Urteils nicht zugelassen.
"Sollte die für uns absolut unverständliche und nicht nachvollziehbare Entscheidung des OLG München von der GVL umgesetzt werden, ist dies für viele private Radiosender ein wirtschaftliches Fiasko," so Hans-Jürgen Kratz, Vorsitzender des Fachbereichs Hörfunk und Vize-Präsident des VPRT. "Durch den dramatischen Rückgang der Werbeeinnahmen stehen viele Sender sowieso nah am Abgrund. Wenn die GVL die gerichtlich definierten Forderungen eins zu eins umsetzt, bleibt vielen Kollegen nur noch der Weg zum Insolvenzverwalter."
VPRT und APR, so Kratz weiter, müssten sowohl durch Einsatz aller Rechtsmittel als auch durch Gespräche mit den Prozessgegnern nun mit aller Kraft versuchen, den Schaden, den das Oberlandesgericht durch seine undifferenzierte Rechtssprechung verursacht habe, so weit wie möglich einzugrenzen. Sollte dies misslingen, sei die einmalige Sendervielfalt und das duale Hörfunksystem in Deutschland bedroht.
Für Rückfragen: VPRT Pressesprecher Stefan Kühler, Tel.: 030-39880 101, Handy 0172-2525195, Email: kuehler@vprt.de
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