VAUNET - Verband Privater Medien
VPRT-Präsident Doetz: Gebührenerhöhung für grenzenlose Wettbewerbsverzerrung?
Fußballfinanzierung auf dem europäischen Prüfstand!
Berlin (ots)
Die von ZDF-Intendant Markus Schächter derzeit betriebene publizistische Generalmobilmachung zur Rettung einer Gebührenerhöhung werde ein politischer Rohrkrepierer, wenn Schächter mit dem Streichen teurer Programme zum Nachteil freier Produktionsfirmen drohe, die dann erheblich weniger Aufträge vom ZDF bekämen. Mit diesem durchsichtigen Ablenkungsmanöver, so der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, dokumentiere Schächter vielmehr, dass "Sparen statt Klotzen" offenkundig nach wie vor nicht zur Unternehmensphilosophie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehöre. Als Vorstand eines privaten Medienunternehmens erklärte sich Doetz gerne zur personellen Hilfestellung für Schächter bereit, wenn er ernsthaft Kostensenkungsmaßnahmen ergreifen wolle, wie sie zum Beispiel Sat.1 bei der Produktion von TV.Movies und Serien mit einer Reduzierung um ca. 10 % bei gleich bleibender Qualität bereits im Markt durchgesetzt habe. So aber befände sich Schächter in guter Gesellschaft mit dem Vorsitzenden der ARD, Jobst Plog, der vor wenigen Tagen rechtswidrig behauptet hatte, dass die deutsche Verfassung bestimme, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten den Wettbewerb mit den privaten Rundfunkanbietern uneingeschränkt führen dürften (Plog im Interview mit der Financial Times vom 9. Juli 2003: "Our constitution says we should be able to compete in every field against commercial broadcasters. They may not like it, but that's the way it is"). Wenn Schächter in seiner Argumentation für eine Gebührenerhöhung einen Rest von Glaubwürdigkeit retten wolle, müsse er sich von diesen Aussagen des ARD-Vorsitzenden eindeutig distanzieren.
Die jüngsten Äußerungen von Plog stellen nach Auffassung von Doetz auch eine wertvolle Interpretationshilfe für die Europäische Kommission dar, die sich derzeit mit einer Beschwerde des VPRT über wettbewerbswidriges Verhalten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland befasst. Ziel dieser Beschwerde ist es, so Doetz, eine Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrages in Deutschland zu erreichen und eine ausschließlich der Finanzierung dieses Programmauftrages dienende Gebührenzahlung durch die deutschen Hörer und Zuschauer zu gewährleisten. Die Finanzierung von Wettbewerbsverzerrungen dürfe nicht weiter dem deutschen Gebührenzahler angelastet werden. Wie Doetz in diesem Zusammenhang mitteilte, hat der VPRT inzwischen seine im April 2003 eingereichte Beschwerde in Brüssel vor dem Hintergrund der finanziellen Konditionen beim Erwerb der Bundesligaübertragungsrechte durch die ARD ergänzt, da hier die "Intensität der Wettbewerbsverzerrung zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern in Deutschland sehr gut illustriert" werde. In der konkreten wettbewerblichen Situation des Einkaufs von Ausstrahlungsrechten seien die privaten Rundfunkanbieter doppelt benachteiligt, weil sie bei der Refinanzierung des Rechteeinkaufs weder auf Rundfunkgebühren noch auf die Steuerprivilegien der öffentlichen-rechtlichen Anbieter zurückgreifen könnten. Transparenz der Finanzierung müsse hier durch die Durchsetzung der entsprechenden Richtlinie der EU-Kommission oberstes Gebot sein; auch Spekulationen, nach denen nicht "die ARD" sondern ihre Vermarktungstochter "Sales and Services" Vertragspartner beim Erwerb der Bundesligarechte sei, bedürften einer "transparenten Aufklärung", so Doetz.
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VPRT Pressesprecher Stefan Kühler, Tel.: 030-39880 101, Handy 0172-2525195, Email: kuehler@vprt.de
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