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Bundesjustizministerium schließt Sendeunternehmen weiterhin von Pauschalvergütung aus
VPRT: Auch Sendeunternehmen müssen für private Aufzeichnung ihrer Sendungen einen Ausgleich erhalten

Berlin (ots)

Auf erhebliche Bedenken stößt der
Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums für ein neues
Urheberrecht in der Informationsgesellschaft bei den privaten
Rundfunkveranstaltern. Anlässlich einer Anhörung des Ministeriums hat
sich der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und
Telekommunikation e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, gegen eine
Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Ungleichbehandlung der
Sendeunternehmen gewandt. "Es gilt, eine Richtlinie in deutsches
Recht umzusetzen, die bei Vervielfältigungen für den privaten
Gebrauch einen gerechten finanziellen Ausgleich aller Rechteinhaber
vorsieht", so Doetz.
Hintergrund ist eine Bestimmung im geltenden Urheberrecht, die die
Sendeunternehmen im Gegensatz zu anderen Leistungsschutzberechtigten
wie Tonträger- oder Filmherstellern von einer Beteiligung an der
sogenannten Pauschalvergütung ausschließt. Diese gesetzliche
Urheberrechtsabgabe auf Kopiergeräte, wie z. B. Kopierer, CD-Brenner,
sowie auf Leermedien, wie CD- und DVD-Rohlinge, dient dem Ziel,
Urheber und Rechteinhaber für die Nutzung ihrer Werke zu vergüten.
"Die in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen zum Ausschluss
der Sendeunternehmen wurden vor fast 20 Jahren geschaffen, als der
private Rundfunk noch in den Kinderschuhen steckte. Die Regelung ist
inzwischen historisch überholt, da private Sendeunternehmen
erhebliche Investitionen in ihr Programm tätigen, die größtenteils
durch Werbung refinanziert werden müssen", so Doetz weiter. Durch das
private Aufzeichnen entstünden den Privaten sowohl Werbeeinbußen bei
der Erst- als auch bei den Wiederholungsausstrahlungen, da
aufzeichnende Haushalte gegenüber der Werbewirtschaft nicht
einkalkuliert werden könnten und bei vorheriger Aufzeichnung weniger
Zuschauer die Folgeausstrahlungen sehen würden. Doetz: "Es ist
überfällig, den privaten Sendeunternehmen endlich den Ausgleich
zukommen zu lassen, den andere Rechteinhaber wie die
Tonträgerindustrie schon jahrelang erhalten, wenn sie etwa für die
Privatkopie einer Sampler-CD pauschal vergütet werden."
Der VPRT sieht durch den Entwurf auch zwingende Bestimmungen der
EU-Richtlinie "Urheberrecht in der Informationsgesellschaft", auf die
der sogenannte "Zweite Korb" der Novelle zurückgeht, nicht
berücksichtigt. Die Bundesregierung habe bei unzureichender Umsetzung
der Richtlinie auch die Auswirkungen eines möglichen
Staatshaftungsanspruchs gegen die Bundesrepublik Deutschland zu
berücksichtigen.
Für Rückfragen:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel. 030/39880-101, Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

Original-Content von: VAUNET - Verband Privater Medien, übermittelt durch news aktuell

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