VAUNET - Verband Privater Medien
VPRT für medienrechtlich haltbare und marktorientierte Nutzung digitaler terrestrischer Frequenzen:
Berlin (ots)
Unkoordiniertes Vorgehen bei Ausschreibung von DVB-H- und DMB-Frequenzen verhindert sinnvolles wirtschaftliches Gesamtkonzept
Für ein medienrechtlich haltbares und marktorientiertes einheitliches Vergabe- und Ausschreibungsverfahren von Frequenzen für die digitalen terrestrischen Standards DVB-H und DMB hat sich der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT) ausgesprochen. In diesem Zusammenhang kritisierte der Verband aktuelle Fehlentwicklungen. So habe die DLM bereits am 20. Februar 2006 trotz noch laufender Ausschreibungen und offener rechtlicher Kernfragen eine Empfehlung zur Vergabe der Übertragungskapazitäten für DMB an einen Plattformbetreiber abgegeben. Für DVB-H ließen insbesondere die unabgestimmten Vergabeverfahren in einigen Bundesländern mit zum Teil langen Lizenzierungslaufzeiten befürchten, dass eine einheitliche Nutzung der Frequenzen zur erfolgreichen Umsetzung marktgerechter Geschäftsmodelle unmöglich gemacht würde.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Hier werden Fakten geschaffen, die sich nicht mehr korrigieren lassen. Eine dreijährige Erprobung eines Einstiegs in den Regelbetrieb - wie die DLM es bezeichnet - bedeutet nichts anderes als die Festlegung und Zementierung von Marktstrukturen. Um wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle für neue digitale Angebote zu entwickeln, ist ein länderübergreifend einheitliches Vorgehen bei den Ausschreibungen dringend erforderlich. Dabei müssen die Interessen von privaten TV- und Hörfunkveranstaltern angemessen berücksichtigt werden."
Dr. Tobias Schmid, Vorsitzender des Fachbereichs Fernsehen und Vizepräsident des VPRT: "Wichtige medien- und telekommunikationsrechtliche Fragen zur Vergabe von Übertragungskapazitäten an Programmanbieter oder Plattformbetreiber sind derzeit noch nicht geklärt. Hier muss die vorrangige Behandlung des Rundfunks gewahrt und der bestehende Regulierungsrahmen einheitlich angewendet werden. Ein künstlich erzeugter Zeitdruck sollte nicht zu einer irreversiblen Schieflage im Marktgefüge zwischen Rundfunk- und Telekommunikationsanbietern führen. Hierzu sollten Länder, Landesmedienanstalten und Unternehmen sich zunächst auf wesentliche Eckpunkte verständigen. Nur auf dieser Grundlage können eine bundesweit einheitliche Behandlung und eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Kapazitäten gewährleistet werden."
Der VPRT geht davon aus, dass eine bundesweite Bedeckung für DVB-H erst nach der internationalen Funkwellenkonferenz im nächsten Jahr möglich sein wird. Zurzeit sind sowohl die Frequenzfragen als auch maßgebliche Kostenaspekte sowie die Endgerätereichweite noch nicht geklärt. Zudem ist noch unklar, ob nach dem jeweiligen Landesrecht überhaupt terrestrische Frequenzen an "Plattformbetreiber" zugewiesen werden dürfen. Vor diesem Hintergrund sollten voreilige und langfristige Kapazitätsvergaben sowie verbindliche Festlegungen zu Sendernetz- und Plattformbetrieb noch nicht getroffen werden. Andernfalls wäre eine spätere bundesweite Harmonisierung der Nutzungssituationen in einzelnen Ländern nicht mehr möglich.
Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Einführung von DMB und DVB-H ist aus Sicht der privaten Medienunternehmen die Adressierbarkeit der künftigen Nutzer. Hierfür sei eine Grundverschlüsselung in DMB und DVB-H erforderlich. "Grundverschlüsselung bedeutet keineswegs die Umwandlung aller Angebote zu Pay-Angeboten," so Jürgen Doetz. "Mit der Grundverschlüsselung können alle Angebotskonzepte zwischen Free-to-Air, Pay-Abos und Einzelabruf realisiert werden. Es muss verhindert werden, dass ARD und ZDF, die ihre Aktivitäten in DMB und DVB-H über die Gebühren finanzieren, durch einen Sonderweg mit eigenem Netzbetrieb, eigenem Frequenzbestand, eigenem Plattformbetrieb und umfangreichem Inhalteangebot den kommerziellen Markt in DMB und DVB-H unmöglich machen."
Der VPRT warnt zudem vor einer bundesweit flächendeckenden Einführung von terrestrischem digitalem Rundfunk (DVB-T) durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Da in der Fläche DVB-T für die privaten Veranstalter wirtschaftlich nicht nutzbar sei, würden ohne Mehrwert für Zuschauer und Hörer Kapazitäten besetzt, die für eine spätere DVB-H-Nutzung nicht mehr zur Verfügung ständen. Damit werde der private Rundfunk bei der Nutzung dieser für innovative multimediale DVB-H-Angebote geeigneten Frequenzen behindert, so Doetz.
Für Rückfragen: Pressesprecher Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH, Tel. 030/39880-101, Email: schultz@schultz-kommunikation.de
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