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VPRT zur Entscheidung der Europäischen Kommission im Gebührenstreit:

Berlin (ots)

Kein Freibrief aus Brüssel sondern Verfahrenseinstellung auf 
   Bewährung - Europäische Kommission stellt bei Rundfunkfinanzierung
   Verstoß gegen Europarecht fest
Die Europäische Kommission hat heute in ihrer Entscheidung im seit
2003 anhängigen Beschwerdeverfahren des Verbandes Privater Rundfunk 
und Telemedien e. V. (VPRT) zur Finanzierung des 
öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland einen Verstoß des 
bestehenden Finanzierungssystems gegen die Beihilfevorschriften des 
EG-Vertrages festgestellt. Deutschland hat nun 24 Monate Zeit, 
bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Ansonsten drohen weitere rechtliche
Schritte durch die Europäische Kommission.
Jürgen Doetz, der Präsident des VPRT: "Die EU-Kommission hat ARD 
und ZDF keinen Freibrief erteilt, sondern das Verfahren auf Bewährung
eingestellt. Frühzeitige Jubelarien, wie die der ARD in der letzten 
Woche, sind daher unangebracht. Ob die zukünftige Ausgestaltung der 
Rundfunkfinanzierung vor der EU bestehen wird, liegt nun bei den 
Ländern, die die Brüsseler Vorgaben im Rundfunkstaatsvertrag umsetzen
müssen, und bei den Anstalten, die sich an klar definierte 
Bewährungsauflagen halten müssen."
Die Maßnahmen beruhen auf einen im Dezember letzten Jahres 
zwischen Deutschland und der Kommission ausgehandelten 
Maßnahmenkatalog, der bei ordnungsgemäßer Umsetzung die geltende 
Rechtslage deutlich verändern wird. So werden die 
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu einer getrennten 
Buchführung bei "kommerziellen Tätigkeiten", also Tätigkeiten, für 
die sie keine Rundfunkgebühren verwenden dürfen, gezwungen. Bisher 
hatten sich die Anstalten immer auf den Standpunkt gestellt, dass die
Gesamtheit ihrer Tätigkeiten, also z. B. auch der Verkauf von 
Wirtschaftswerbung oder Merchandising, Teil des öffentlichen Auftrags
sei.
Der VPRT begrüßt zudem, dass die Länder zu einer Präzisierung der 
Auftragsdefinition gezwungen werden. Dies gilt sowohl für den 
Online-Bereich als auch für die Ausrichtung der Digitalkanäle. Neue 
Dienste müssen ein bestimmtes Legitimationsverfahren durchlaufen, bei
dem erstmalig auch marktrelevante Auswirkungen geprüft werden. 
Zukünftig wird untersucht, ob ein von ARD/ZDF geplanter neuer Dienst 
nicht einen bestehenden Markt gefährdet. Zu dieser Frage können 
Dritte, also auch der VPRT, förmlich Stellung beziehen.
Jürgen Doetz: "Die Länder haben nun die Chance, auf Grundlage der 
Entscheidung der Kommission eine neue, europarechtskonforme 
Rundfunkordnung zu schaffen. Dazu gehört insbesondere eine 
Präzisierung der Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Die 
Neuordnung muss zudem laut der Kommission ein Gesamtkonzept für neue 
Medien beinhalten, das zu einer Eindämmung der digitalen Expansion, 
wie sie ARD und ZDF derzeit aggressiv betreiben, führen muss."
Die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission stellt somit 
nur einen vorläufigen Schlussstrich dar - ARD und ZDF werden mit 
Auflagen aus dem Verfahren entlassen. Die Entscheidung verpflichtet 
Deutschland, konkrete Änderungsvorschläge noch vor der Verabschiedung
an die Kommission zu übermitteln. "Alle Signale, die wir aus Brüssel 
bekommen, deuten darauf hin, dass die Kommission diese Vorschläge 
sehr genau prüfen wird", so Doetz abschließend.

Pressekontakt:

Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de

Original-Content von: VAUNET - Verband Privater Medien, übermittelt durch news aktuell

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