Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
DBU Naturerbe positioniert sich auf Naturschutztag zu Wildnis in Deutschland
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Auf dem 35. Deutschen Naturschutztag empfiehlt Susanne Belting, Fachliche Leiterin im DBU Naturerbe, einer gemeinnützigen Tochter der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU): Mehr schützenswerten Naturraum ins Eigentum von Naturschutzakteuren überführen sowie keine Wiederaufforstungsverpflichtung nach Borkenkäferbefall, Dürre- und Sturmschäden in Wäldern des Nationalen Naturerbes.
Hiermit senden wir Ihnen eine Pressemitteilung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt. Über eine Veröffentlichung freuen wir uns.
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„Wiederaufforstung verträgt sich nicht mit Wildnis“
Susanne Belting appelliert auf 35. Deutschen Naturschutztag: Rahmenbedingungen schaffen, um waldeigene Dynamik zuzulassen
Wiesbaden. Große Lebensraum- und Artenvielfalt, weitestgehend unzerschnitten von Siedlungen oder Industrie: Das Nationale Naturerbe bringt eine große Chance für den Naturschutz in Deutschland, aber auch Schwierigkeiten und gesetzliche Hürden. Auf dem 35. Deutschen Naturschutztag empfiehlt Susanne Belting, Fachliche Leiterin im DBU Naturerbe, einer gemeinnützigen Tochter der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU): Mehr schützenswerten Naturraum ins Eigentum von Naturschutzakteuren überführen sowie keine Wiederaufforstungsverpflichtung nach Borkenkäferbefall, Dürre- und Sturmschäden in Wäldern des Nationalen Naturerbes. DBU-Generalsekretär Alexander Bonde unterstützt den Appell: „Das Nationale Naturerbe steht in Sachen Wald dafür, eine neue Wildnis entstehen zu lassen – der Dynamik der Natur sollten wir ihre Zeit geben.“
Nationales Naturerbe im Eigentum des Naturschutzes als große Chance
Belting spricht in einem Forum des bundesweit größten Naturschutz-Fachkongresses über die Chancen und Herausforderungen im Nationalen Naturerbe. Es umfasst eine besondere Flächenkulisse – historisch sowie naturschutzfachlich: 69 der 71 DBU-Naturerbeflächen sind ehemalige Militärflächen, die eine große Lebensraum- und Artenvielfalt aufweisen. „Im Zuge der militärischen Nutzung blieben beispielsweise wertvolle Offenlandlebensräume erhalten und wurden teilweise nie intensiv landwirtschaftlich genutzt. Solche mageren, also nicht gedüngten Standorte, finden sich nur noch selten in Deutschland“, erklärt Belting. Das Ziel der Naturschützer ist es, diese langfristig zu pflegen und zu bewahren. „Die Naturerbeflächen hat der Bund ins Eigentum von Naturschutzakteuren übergeben. Das sehe ich als eine der größten Chancen des Nationalen Naturerbes“, so die Fachliche Leiterin. Rund 63 Prozent der Flächenkulisse des DBU Naturerbes gehören zum europäischen Natura-2000 Schutzgebietsnetz. Die Bundesländer haben die Pflicht, die geschützten Lebensräume zu erhalten. Das DBU Naturerbe unterstützt dabei als Flächeneigentümerin. Da die Gebiete nicht bei verschiedenen Privateigentümern liegen, können die erforderlichen Naturschutzmaßnahmen wesentlich einfacher geplant und umgesetzt werden. Daher Beltings klare Forderung: „Um die Vielfalt an Pflanzen, Tieren und Lebensräumen zu wahren, sollte möglichst viel Naturraum ins Eigentum des Naturschutzes überführt werden!“
Keine Aufforstungsverpflichtung nach Stürmen und Borkenkäferbefall - Walddynamik zulassen
Praktischer Naturschutz stößt in manchen Bundesländern auf gesetzliche Hürden. Als ein Beispiel nennt Belting in ihrem Vortrag die Wiederaufforstungsverpflichtung. Die vergangenen Dürrejahre haben deutliche Spuren in den Wäldern hinterlassen. Allein im DBU Naturerbe starben vor allem Nadelbäume auf rund vier Prozent der Waldfläche ab, Borkenkäfer hatten ein leichtes Spiel oder Stürme warfen großflächig Waldabschnitte um. Bislang seien Waldbesitzer in den meisten Bundesländern verpflichtet, innerhalb einer Frist von etwa drei Jahren ihre Bestände durch neu anzupflanzen, falls junge Bäume nicht von alleine nachwachsen. „Das Nationale Naturerbe bietet die Chance, in den Wäldern wieder Wildnis und ihre eigene Dynamik zuzulassen. Eine Wiederaufforstungsverpflichtung konterkariert diese seltene Möglichkeit“, sagt Belting. „Nach Borkenkäferbefall, Stürmen oder Bränden sollten Waldbesitzer von Forstbehörden mehr Zeit erhalten, damit sich ihre Bestände natürlich erholen.“
Natur geduldiger Zeit geben
Zum Hintergrund: Ein Großteil der rund 55.000 ha Wald im DBU Naturerbe soll sich perspektivisch naturnah entwickeln und dann ganz ohne menschliche Eingriffe sich selbst überlassen werden. Merkmale dieser Bestände sind Bäume aller Altersgruppen, Baumarten und reichlich Totholz. Die Naturschützer im DBU Naturerbe setzen auf Naturverjüngung – junge Gehölze erwachsen aus den Samen im Boden und der Bäume in der Umgebung. „Die Aussaat mit den besten Aussichten auf Erfolg kommt oft aus dem Wald selbst.“ Denn Sämlinge seien im Vergleich zu vorgezogenen Setzlingen angepasst an die Bedingungen vor Ort und widerstandsfähiger.
Nicht sinnvoll: eine Umweltverträglichkeitsprüfung für eine Naturschutzmaßnahme
Eine weitere Barriere: Auf DBU-Naturerbeflächen in Thüringen und Sachsen-Anhalt liegen Heiden mit europäischem Schutzstatus, die bereits so stark zugewachsen sind, dass sie von den Behörden als Wald eingestuft wurden. Vor diesem Hintergrund sind in den Schutzgebietsverordnungen und Managementplänen entsprechende Pflegemaßnahmen vorgegeben. „Ehe wir diese umsetzen, das heißt, ehe wir hier Bäume fällen, den ursprünglichen Offenlandstatus wieder herstellen und sie zur langfristigen Pflege beweiden lassen können, muss nach Ansicht der zuständigen Behörden jedoch zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Diese kostet Geld und Zeit“, erklärt Belting. Die naturschutzfachlich und rechtlich erforderliche Schutzmaßnahme wird dadurch verzögert, der Erhaltungszustand des Lebensraums verschlechtert sich. Die Behörden sehen die Problematik und seien dementsprechend bemüht, eine Beweidung über andere rechtliche Wege zu ermöglichen. Um das Problem dauerhaft zu lösen, biete sich laut DBU Naturerbe beispielsweise eine Änderung im Sinne einer Präzisierung des Gesetzes an.
Veträglichkeitsprüfung grundsätzlich wichtiges Instrument
Die Fachliche Leiterin möchte nicht falsch verstanden werden: Umweltverträglichkeitsprüfungen seien in anderem Kontext sehr wichtig und sinnvoll, etwa vor dem Beginn eines Straßen- oder Siedlungsbaus. „Wir sind der Meinung, dass eine Umwelt- oder FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sein sollte, wenn die Maßnahme einzig der Pflege und Erhaltung eines Natura 2000-Gebiets dient und auf eine Gebietsverordnung oder einen Managementplan zurückgeht“, empfiehlt Belting.
Geerbte Verantwortung – DBU Naturerbe hat 71 Flächen vom Bund übernommen
Das Nationale Naturerbe umfasst 156.000 Hektar (ha) wertvollen Naturraum, den der Bund seit 2008 in die Hände von Naturschutzorganisationen, Bundesländern und Stiftungen übergeben hat. Das DBU Naturerbe übernahm davon rund 70.000 ha vor allem ehemals militärische Übungsflächen und kümmert sich seither um den Naturschutz auf den 71 Flächen in zehn Bundesländern. Das DBU Naturerbe ist Teil eines engagierten Netzwerks der Flächenempfänger und Hauptakteure im Nationalen Naturerbe, die sich gemeinsam als Naturerbe-Rat den Herausforderungen stellen.
Fotos nach IPTC-Standard zur kostenfreien Veröffentlichung unter www.dbu.de/naturerbe
Wann immer das generische Maskulinum verwendet wird, dient dies lediglich der besseren Lesbarkeit. Gemeint sein können aber alle Geschlechter.
Klaus Jongebloed - Pressesprecher – An der Bornau 2 49090 Osnabrück 0541|9633-521 0171|3812888 www.dbu.de
Weiteres Material zum Download Dokument: PM-057-2021 Forderun~g beim 35. DNT.docx