BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Zeitungen ermuntern Bürger zu Zivilcourage
BDZV-Präsident Heinen warnt vor neuer Debatte um Werbeverbote
400 Verleger, Journalisten und Politiker beim Zeitungskongress in Mainz
Mainz (ots)
Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, hat heute beim Zeitungskongress in Mainz dazu aufgerufen, die Bundesbürger zur Zivilcourage zu ermuntern. Angesichts der Bedrohung durch einen neuen Extremismus müssten die Zeitungen ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen. "Sie tun das nicht mit dem pädagogischen Zeigefinger, sondern mit den spezifischen Möglichkeiten des Mediums - durch sachliche Information ohne Emotionalisierung und ohne jede Einseitigkeit", sagte Heinen. Er erinnerte daran, dass die Zeitungen in Deutschland sich bereits vor einigen Jahren in einer Gemeinschaftsaktion gegen jede Art von Fremdenhass engagiert hätten.
In seiner Rede vor 400 Verlegern, Journalisten, Politikern und Vertretern aus anderen Medienbranchen setzte sich der BDZV-Präsident auch mit der Aufhebung des Tabakwerbeverbots durch den Europäischen Gerichtshof auseinander und warnte vor einer Fortsetzung der Debatte. Es sei bezeichnend, dass der EU-Gesundheitskommissar David Byrne unmittelbar nach dem Richterspruch angekündigt habe, einen neuen Richtlinienentwurf vorzulegen, mit dem die Tabakwerbung in Zeitungen und Zeitschriften untersagt werden soll. Der BDZV-Präsident machte deutlich, dass "die Zeitungen keine Propaganda-Instrumente der Tabakindustrie sind". Es gehe um viel mehr als die Tabakwerbung. Auf dem Spiel stünden die Mündigkeit der Bürger, die Freiheit der Kommunikation und in letzter Konsequenz auch die Vielfalt der Presse in Europa und damit verbunden hunderttausende von sicheren Arbeitsplätzen.
In Anwesenheit von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, die zur Eröffnung des Kongresses zum Thema sprach: "Was muss dem Staat eine freie Presse wert sein?", kritisierte Heinen den von einer Gruppe von Professoren und einem Richter erarbeiteten Gesetzentwurf für ein neues Urhebervertragsrecht. Der Entwurf basiere auf völlig veraltetem Datenmaterial aus den Jahren 1975 und 1986. Zugleich warnte Heinen vor einem nationalen Alleingang bei der Verabschiedung eines solchen Gesetzes, zumal die Medienwirtschaft längst grenzüberschreitend arbeite. Auf keinen Fall dürften die Verlage einem Standortrisiko ausgesetzt werden.
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