BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Experten stützen Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Berlin (ots)
Stellungnahmen zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags begründen die wettbewerbs- und ordnungspolitische Notwendigkeit sowie die verfassungsmäßige Fundierung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage
"Die Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags wird zeigen, dass die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage notwendig und richtig ist", erklärten die Sprecher von Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) heute in Berlin. Dies belegten mehrere Gutachten von zur Anhörung geladenen Experten.
So erläutere Jürgen Ensthaler, Universitätsprofessor (TU Berlin) und Richter am Bundespatentgericht, gleich zu Anfang seiner Stellungnahme: "Das geplante Leistungsschutzrecht fügt sich ohne Zweifel in das System der bestehenden Leistungsschutzrechte ein." Geschützt werden solle die durch die Verlage finanzierte Journalistentätigkeit. In dem Maße, wie die von den Suchmaschinenbetreibern eingesetzte Technik es ermögliche, fremd geschaffene und mit Aufwand geschaffene Arbeitsleistungen kostenfrei zu übernehmen, werde ein Schutzrecht geschaffen. Dieses neue Leistungsschutzrecht ordne die Leistung demjenigen zu, der sie geschaffen/finanziert habe - und zwar so, dass das berechtigte Interesse der Allgemeinheit am freien Zugang zu Informationen nicht beeinträchtigt werde. Die Information selbst werde nicht geschützt.
Ebenso erkenne der Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, Professor Rolf Schwartmann, das Erfordernis für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage: Regelmäßig seien technisch-organisatorische, unternehmerische Leistungen Grundlage für die Schaffung von Leistungsschutzrechten für andere Werkmittler gewesen. Schon aus dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitssatzes sei ein solches Verfügungsrecht für Presseverlage gerechtfertigt, sein Fehlen systemwidrig.
Es gehe um eine ordnungspolitische Wertentscheidung, die Vielfalt der Presse und das Funktionieren der Meinungsbildung in der Demokratie zu gewährleisten. Als Rahmenbedingung sei das Urheberrecht eine wichtige Voraussetzung für die Pressefreiheit, weil nur die dadurch eingeräumten Verfügungsrechte eine freie Finanzierung der Presse am Markt gewährleisteten. Ohne die Schaffung eines Verleger-Leistungsschutzrechts drohe die Gefahr eines Marktversagens. Newsaggregatoren könnten die mit erheblichen Investitionen der Presseverlage einhergehenden Leistungen derzeit mühelos und zu einem Bruchteil der Kosten übernehmen, indem sie die Inhalte nicht nur verlinkten, sondern ausläsen und neu aggregierten. Damit machten sie den Presseverlagen zu ungleich besseren und vor allem günstigeren Bedingungen Konkurrenz.
In diesem Zusammenhang verwiesen BDZV und VDZ zudem auf den Deutschen Journalisten-Verband (DJV), der sich bei seiner Kritik eher für ein weitergehendes Leistungsschutzrecht ausgesprochen habe. So fordere der DJV, das Recht nicht nur auf die öffentliche Zugänglichmachung, sondern auch auf die Vervielfältigung zu erstrecken, und zwar nicht nur durch Suchmaschinenbetreiber und Aggregatoren, sondern auch durch andere gewerbliche Nutzer. Zu Recht spreche sich der DJV für eine deutlich längere Schutzfrist aus, erklärten die Verlegerorganisationen.
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