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BDZV: Änderungen beim geplanten Urhebervertragsgesetz sind unzureichend

Berlin (ots)

Als unzureichend hat das Präsidium des
Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) heute in Berlin die
bekannt gewordenen Änderungen am Entwurf des Urhebervertragsrechts
bezeichnet. Nach wie vor sollen die Honorare für Autoren durch
kollektive Vergütungsregeln festgesetzt werden. Unverändert ist
geplant, dass im Streit die Oberlandesgerichte nach billigem Ermessen
die Preise festsetzen. Auch die überarbeiteten Vorstellungen aus dem
Bundesjustizministerium geben den Richtern keine Kriterien dafür an
die Hand.
"Es ist praxisfern, verfassungsrechtlich bedenklich und verstößt
gegen europäisches Wettbewerbsrecht, Gerichte mit der Festsetzung von
Gebührentabellen für Urheber zu befassen", kritisierte BDZV-Präsident
Helmut Heinen. Aus gutem Grund sei eine Tariffestsetzung durch
staatliche Stellen im kollektiven Arbeitsrecht durch das Grundgesetz
ausgeschlossen. Nichts anderes könne für kollektive Tarife nach dem
Urheberrechtsgesetz gelten, betonte Heinen. Der BDZV erkenne an, dass
die Bundesregierung bemüht sei, beim Anspruch des einzelnen Urhebers
auf angemessene Vergütung den Hinweisen aus der Medienwirtschaft
Rechnung zu tragen. Wenn die Angemessenheit im Einzelfall jetzt als
die redliche Branchenübung definiert werde, "haben wir damit kein
Problem bei den Tageszeitungen, denn diese Kriterien erfüllt die
Presse schon heute", hob der BDZV-Präsident hervor.
Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen planen, eine
ganze Reihe von Einzelformulierungen des bisherigen Entwurfs zu
überarbeiten. Bei dieser komplexen Materie ist es nach Auffassung des
BDZV notwendig, dass die zahlreichen Änderungen im Rechtsausschuss
des Deutschen Bundestags mit den beteiligten Kreisen erörtert werden.

Rückfragen bitte an:

Bereich Kommunikation und Multimedia
Hans-Joachim Fuhrmann
Tel. 030 / 726298 - 210
Fax 030 / 726298 - 217
E -Mail: fuhrmann@BDZV.de

Anja Pasquay
Tel. 030 / 726298 - 214
Fax 030 / 726298 - 217
E -Mail: pasquay@BDZV.de

Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell

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