BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Verleger kritisieren Novellierung des Urheberrechts
Berlin (ots)
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat heute in Berlin die vom Deutschen Bundestag beschlossene Novellierung des Urheberrechts kritisiert. Die neue Archivregelung öffne, so wie sie formuliert sei, dem Missbrauch Tür und Tor.
Zwar sei es zwischen der Bundesregierung und den Verlegern unstrittig, dass die Novellierung dem Erhalten und Bewahren von Informationen dienen solle. Aufgrund der unklaren Ausgestaltung könnten sich öffentliche Einrichtungen künftig jedoch für berechtigt halten, ihre Archive für Recherchezwecke aller Art zur Verfügung zu stellen. Autoren und Verleger wissenschaftlicher Texte würden damit um die ihnen zustehenden Entgelte gebracht.
Der BDZV hatte frühzeitig auf diesen Missstand hingewiesen. Es sei nicht nachvollziehbar, erklärten die Zeitungsverleger, warum der Deutsche Bundestag diesen Bedenken keine Rechnung getragen habe. Der BDZV appellierte nachdrücklich an die Bundesländer, den entsprechenden Passus (Paragraph 53 Abs. 2 UrhG) ersatzlos zu streichen oder aber in einer Ergänzung des Gesetzestextes klarzustellen, dass die Archivierung ausschließlich zum Zweck des Erhaltens und Bewahrens von Informationen dienen dürfe.
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann,
Telefon 030/726298-210,
e-mail fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay,
Telefon 030/726298-214,
e-mail pasquay@bdzv.de
Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell