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BDZV und VDZ: Regulierung von Megaplattformen überfällig
Bundestag verabschiedet 10. GWB Novelle

Berlin (ots)

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen die Verabschiedung der Novelle des Kartellrechtes (10. GWB-Novelle - GWB Digitalisierungsgesetz) durch den Deutschen Bundestag heute in Berlin. Damit gebe es erstmals substanzielle Regelungen für marktdominante Digitalplattformen.

"Wir erleben derzeit eine auch für die Meinungs- und Medienvielfalt gefährliche Marktkonzentration in der digitalen Welt. Es war höchste Zeit für die neuen Regeln", heißt es dazu von Seiten der Verbände. Diese würden es dem Kartellamt nun endlich ermöglichen, gegen die Diskriminierung Dritter und die Bevorzugung eigener Angebote durch Torwächterplattformen vorzugehen. Von zentraler Bedeutung sei zudem die Befugnis der Behörde, erstmals auch unangemessene Marktkonditionen von Torwächterplattformen zu untersagen, die Wirtschaft wie Verbrauchern schaden. Dies seien Mindeststandards zur Widerherstellung eines vielfältigen Marktes in der digitalen Welt. Es komme nun darauf an, dass der Bundesrat das Gesetz zügig unterstütze. Allerdings, machten BDZV und VDZ deutlich, könne die Novelle praktische Wirksamkeit nur dann erreichen, wenn das Bundeskartellamt die neuen Regelungen unmittelbar nach Inkrafttreten auch schnell, konsequent und effektiv anwende.

"Die neuen Regelungen müssen darüber hinaus ein Impuls für die weitere Debatte in der EU zur Regulierung der Megaplattformen sein", appellieren die Organisationen der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sowie der Digitalpublisher. Aufgabe der Bundesregierung sei es, alles daran zu setzen, dass die geplante EU-Regulierung das heute verabschiedete Gesetz und dessen Umsetzung nicht in Frage stelle, sondern im Gegenteil darauf aufbaue.

Pressekontakt:

Alexander von Schmettow
Leiter Kommunikation
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: schmettow@bdzv.de

Anja Pasquay
Pressesprecherin
Telefon: 030/726298-214
E-Mai pasquay@bdzv.de

Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell

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