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BDZV: Gerichtsurteil ist nicht nachvollziehbar

Berlin (ots)

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat die Abweisung der Klage des Verlags M. DuMont Schauberg gegen die
kostenlose Tageszeitung "20 Minuten Köln" durch den Bundesgerichtshof
mit Enttäuschung zur Kenntnis genommen. Es sei unverständlich und
nicht nachvollziehbar, wenn das Gericht die Auffassung vertrete, dass
die Tag für Tag verschenkten Blätter mit aktuellem Nachrichtenstoff
nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Der BDZV bekräftigte,
dass das Verschenken von redaktioneller Leistung sittenwidrig sei.
Gerade in Ballungsräumen, wo diese Blätter auslägen oder dem
Passanten geradezu aufgedrängt würden, sei nachweislich der Absatz
von Zeitungen deutlich zurückgegangen.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell

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