BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
BDZV zu Pressekartellrecht: Zu starke Einschränkungen bei Verlagskooperationen
Berlin (ots)
Die vom Bundestag heute in Berlin - gegen die Stimmen der Opposition - verabschiedeten Regelungen zur Pressefusionskontrolle werden vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) im Grundsatz begrüßt. Die Parlamentsentscheidung folge der dringenden Notwendigkeit, die mittlerweile mehr als 30 Jahre geltenden, heute jedoch die Zukunftsfähigkeit der Tageszeitungsverlage bedrohenden restriktiven pressespezifischen Regelungen im Kartellrecht zu liberalisieren. Mit ihrer Entscheidung hätten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen anerkannt, dass im Medienmarkt ein gravierender Strukturwandel zu Lasten der Zeitungen stattgefunden habe.
Neben der unumstrittenen Anhebung der Schwellenwerte findet die Tatsache Anerkennung, dass die Koalitionsfraktionen dem Grundgedanken des Gesetzentwurfs der Bundesregierung gefolgt seien, Kooperationen zwischen Zeitungsunternehmen zu erleichtern und damit der Zusammenarbeit in verlagswirtschaftlichen Fragen den Vorrang vor Fusionen einzuräumen, sagte ein Sprecher des Verbands. Bedauerlich sei allerdings, so der BDZV, dass die vorgesehenen Kooperationserleichterungen mit Vorgaben belastet seien, die in der Verlagswirklichkeit eine Umsetzung verhinderten.
Bedauerlich sei auch, dass Regierungskoalition und Opposition es nicht geschafft hätten, sich im Vorfeld der heutigen Bundestagsentscheidung in dieser für die Zeitungsbranche so wichtigen Thematik auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen. Gleichwohl sei anzuerkennen, dass auch in dem Antragspapier der CDU/CSU-Fraktion Kooperationserleichterungen nicht gänzlich abgelehnt würden. Als "nicht nachvollziehbar" bezeichnete der BDZV, dass die Unionsfraktionen in einem eigenen Entschließungsantrag die seit Jahren zu beobachtenden gravierenden strukturellen Veränderungen im Zeitungsmarkt in Frage stellen. In die bevorstehenden Beratungen im Bundesrat und gegebenenfalls auch im Vermittlungsausschuss setzt der BDZV die Erwartung, dass alle politisch Verantwortlichen ihrer Verpflichtung gerecht werden, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen die Zeitungsvielfalt und die publizistische Qualität der Zeitungen auch tatsächlich langfristig gesichert werden können.
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay
Telefon: 030/726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell