BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Verleger appellieren an Bundesrat: Pflichtveröffentlichung von Handelsregisteranzeigen langfristig sichern
Berlin (ots)
Die deutschen Zeitungsverleger haben an den Bundesrat appelliert, die Veröffentlichung von Handelsregisteranzeigen und so genannten Börsenpflichtmitteilungen in der Zeitung langfristig zu sichern. Nur auf diese Weise bleibe sichergestellt, dass die breite Öffentlichkeit Informationen aus den Unternehmen erhielte, zu denen diese gesetzlich verpflichtet seien, sagte ein Sprecher des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) heute in Berlin. Die Länderkammer befasst sich am kommenden Freitag mit dem vom Bundeskabinett bereits verabschiedeten Gesetzentwurf, demzufolge die Pflichtveröffentlichungen der Unternehmen in den Zeitungen ab 1. Januar 2007 - spätestens 2009 - wegfallen. Stattdessen sollen die Informationen nur noch auf einer staatlichen Internetplattform gespeichert werden. "Ohne Not soll hier ein bewährtes privatwirtschaftliches System durch ein neues staatliches Monopol ersetzt werden", kritisierte der BDZV. Der Gesetzentwurf richte sich vor allem gegen die Interessen kleinerer Unternehmen. Gerade der lokale Handel und das Handwerk wünschten ausdrücklich die Pflichtveröffentlichung in der Zeitung, erklärte der Verlegerverband mit Verweis auf eine repräsentative Untersuchung des Hamburger Instituts BIK Umfrageforschung. Dass für den Abdruck der Handelsregisteranzeigen in Zeitungen Gebühren gezahlt werden müssten, werde von den Unternehmen überhaupt nicht in Frage gestellt.
Die Zeitungsverleger machten deutlich, dass es richtig sei, auch die Möglichkeiten des Internets bei der Veröffentlichung von Handelsregistereintragungen sowie von Mitteilungen zum Anlegerschutz (Börsenpflichtmitteilungen) zu nutzen. Doch nur die Zeitungen seien in der Lage, für die Veröffentlichung von Handelsregistern das gedruckte Medium und das Internet miteinander zu verknüpfen. Auf diesem Weg könne eine wirkliche Information der Bürger sichergestellt und damit auch die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünschte Kontrolle durch die Öffentlichkeit garantiert werden. Wer auf ein staatliches Internetmonopol setze, schneide fast die Hälfte aller Bürger vom Informationsfluss ab.
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