BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Verleger und Werbewirtschaft warnen vor Zentralismus der Europäischen Union
EuGH-Generalanwalt hält Tabakwerbeverbot für rechtmäßig
Berlin (ots)
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) sowie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben heute bei einer Pressekonferenz in Berlin das Plädoyer des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Philippe Léger, für die Rechtsmäßigkeit der EU-Richtlinie eines Tabakwerbeverbots insbesondere für Pressemedien kritisiert.
"Sollten sich die EuGH-Richter in ihrer für Oktober erwarteten Gerichtsentscheidung dem Votum Légers anschließen, würde dies nicht nur eine neue dirigistische Grundlage für Werbeverbote auch in anderen Branchen schaffen, sondern gleichfalls einen großen Schritt weiterer Machtkonzentrationen der EU zu Lasten der 25 Mitgliedsstaaten auslösen", so Georg Wronka, Hauptgeschäftsführer des ZAW.
Brüssel könne dann die bisher in den Händen der Mitgliedsstaaten verantwortete Gesundheitspolitik an sich ziehen. Diese Strategie habe die EU-Kommission verfolgt, indem sie das gesundheitspolitisch begründete Tabakwerbeverbot für Zeitungen und Zeitschriften in den Mantel von angeblichen Wettbewerbsverzerrungen beim grenzüberschreitenden Pressehandel in der Richtlinie gehüllt hatte. Darin sehe der EuGH-Generalanwalt keine Verletzung des EG-Vertrags, der den EU-Mitgliedern die ausschließliche Regelungskompetenz in Gesundheitsfragen zugewiesen hat.
Der Leiter Kommunikation + Multimedia des BDZV, Hans-Joachim Fuhrmann, erklärte, die Zeitungsverleger seien tief enttäuscht über die Erklärung des Generalanwalts. Es sei nicht nachvollziehbar und "logisch nicht zu erklären", wieso Zeitungen, die lokal, regional und allenfalls national verkauft würden, zu einer grenzüberschreitenden Verzerrung des Wettbewerbs führen sollten. Mit Blick auf den deutschen Zeitungsmarkt sei es absurd, von grenzüberschreitenden Wirtschaftsgütern zu sprechen. Grundsätzlich seien Werbeverbote Denkverbote für die Bürger. Wer die Webung für legal hergestellte Produkte verbiete, so Fuhrmann, trete die Kommunikationsfreiheit mit Füßen und gefährde letztlich auch das wirtschaftliche Fundament der Presse.
BDZV, ZAW und VDZ appellierten an die Bundesregierung, mit der Umsetzung der Richtlinie bis zur endgültigen Entscheidung des EuGH zu warten und für den Fall der Klageabweisung das Tabakwerbeverbot nur auf grenzüberschreitende Printmedien gesetzlich anzuwenden. Diese Forderung stehe auch im Zusammenhang mit der Bedrohung der Pressefreiheit durch inhaltliche Vorgaben für redaktionelle Medieninhalte im Zusammenhang mit dem Tabakwerbeverbot. So wurde in Frankreich bereits eine Zeitung zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt, weil in einer bildlichen Darstellung im Rahmen einer Sportberichterstattung das Logo einer Zigarettenmarke erkennbar war.
Das Tabakwerbeverbot kostet nach ZAW-Angaben allein die Medien 118 Millionen Euro im deutschen Werbegeschäft. "Rechnet man die Folgen der nun befürchteten und teilweise vorbereiteten Zensur-Übergriffe der EU bei weiteren Branchen wie alkoholische Getränke, Lebensmittel und Pkw hinzu, müssten die Medien von einem bedrohten Werbevolumen von insgesamt 2,7 Milliarden Euro ausgehen, was zur Zeit 14 Prozent der Netto-Werbeeinnahmen der Medien entspricht", so ZAW-Sprecher Volker Nickel. Das vom EuGH-Generalanwalt anvisierte Tabakwerbeverbot widerspreche dem vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Leitbild vom lebenskompetenten und werbegewohnten Verbraucher.
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E-Mail: pasquay@bdzv.de
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