BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Verhandlungen für neue Redakteurstarifverträge auf September vertagt
Berlin (ots)
Auch in der vierten Verhandlungsrunde über neue Tarifverträge, insbesondere einen neuen Gehaltstarifvertrag, für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen haben sich der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und die Journalistengewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband und dju in ver.di nicht auf einen Abschluss einigen können. "Wir sind vollkommen überrascht", erklärten die Zeitungsverleger, "dass die Gewerkschaften das Thema Besitzstandswahrung zum Schwerpunkt der Verhandlungsrunde am 17. August 2006 gemacht haben."
Das Angebot der Arbeitgeber vom 11. Juli 2006, mit dem eine strukturelle Änderung des Gehaltstarifvertrags erreicht werden soll, sei eindeutig formuliert gewesen. An diesem Angebot halte der BDZV auch fest: Danach sollen die Berufsjahrstufen in den Gehaltsgruppen II und III neu gefasst werden, auch die Gehälter sollen verändert werden. Dem Verlangen der Gewerkschaft nach Besitzstandswahrung für Redakteure der Gruppe IIIb (11. bis 15. Berufsjahr) wollte der BDZV Rechnung tragen: Diejenigen Redakteure, die sich bei Inkrafttreten des neuen Gehaltstarifvertrags am 1. August 2006 mindestens im 13. Berufsjahr befinden, sollten noch in die Gruppe IIIc vorrücken.
Die am 17. August vorgetragene Forderung der Gewerkschaftsvertreter, diese zweijährige Besitzstandsklausel auf alle Redakteure in den Gruppen II und III auszudehnen, wies der BDZV hingegen zurück. Denkbar sei jedoch eine abgestufte Lösung. Die dazu in den Verhandlungen entwickelten Denkansätze seien gleichwohl nur als Diskussionsgrundlage für die nächste Verhandlungsrunde zu betrachten und müssten zunächst in den Gremien der Zeitungsverleger beraten werden.
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