BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Zeitungsverleger kritisieren Bundestagsentscheidung zu Handelsregisteranzeigen
Berlin (ots)
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die Entscheidung des Bundestags kritisiert, Handelsregisterpflichtanzeigen ab 1. Januar 2009 aus der Zeitung zu verbannen. "Ohne jede Not und wider besseres Wissen wurde eine Entscheidung gegen die gesamte mittelständische Wirtschaft und gegen weite Teile der Öffentlichkeit getroffen", sagte ein Sprecher des BDZV heute in Berlin. Es sei unredlich, wenn der Vertreter der Bundesregierung vor dem Deutschen Bundestag das System der Pflichtanzeigen als "wirtschaftsfeindlich" bezeichne und den Eindruck erwecke, das elektronische Handelsregister führe zu einer finanziellen Entlastung der Unternehmen. Fest stehe, dass mit dem geplanten elektronischen Handelsregister ein funktionierendes privatwirtschaftliches System durch ein staatliches Internetmonopol ersetzt werde, das mit Steuern und Unternehmensgebühren finanziert werden soll.
Bereits zu einem frühen Zeitpunkt hatten die Zeitungsverlage dem Bundesjustizministerium Lösungsmodelle präsentiert, die Handelsregister sowohl in der gedruckten Zeitung als auch online auf den Internetplattformen der Verlage zu veröffentlichen. Deutschlandweit hätten Handwerkskammern und zahlreiche Vertreter der Industrie- und Handelskammern appelliert, die Pflichtveröffentlichung in den Zeitungen zu belassen. Vor allem für das Handwerk sei das gedruckte Medium die wichtigste Informations- und Kommunikationsquelle.
In einer unabhängigen Studie hatte der BDZV nachgewiesen, dass die Mehrheit der deutschen Unternehmen Handelsregisteranzeigen für unverzichtbar hält. Beim Zeitungskongress am vergangenen Montag (25. September) in Warnemünde hatte BDZV-Präsident Helmut Heinen in Gegenwart von Bundesjustizministerin Zypries gefordert, die Pflichtveröffentlichung bis zum Ende des Jahres 2009 zu verlängern. Während dieser Zeit sollte das Informationsverhalten der Nutzer beobachtet und in den Folgeregelungen berücksichtigt werden.
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