BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
BDZV: Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz ist ein Öffentlichkeitsverhinderungsgesetz
Berlin (ots)
Die Öffentlichkeit wird künftig von Umweltangelegenheiten immer weniger Kenntnis nehmen können. Nach dem Willen von Bundesrat und Regierung soll es bei Genehmigungsverfahren von Anlagen mit möglicherweise umweltschädigender Wirkung ausreichen, die Öffentlichkeit - über das amtliche Veröffentlichungsblatt hinaus - lediglich durch einen Hinweis im Internet zu informieren. Die Pflichtveröffentlichung in der örtlichen Tageszeitung soll abgeschafft werden. "Statt eines Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes soll hier ein Öffentlichkeitsverhinderungsgesetz verabschiedet werden", kritisierte heute der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin die aktuellen Pläne zum "Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltangelegenheiten".
Die Zeitungsverleger begrüßten zwar nachdrücklich die Versuche der Regierung, für "schlanke Arbeitsabläufe" in der Verwaltung zu sorgen. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass die Bürger von Informationen, die sie unmittelbar angehen, gleichsam abgeschnitten würden, warnte der BDZV. Drei Viertel der deutschen Bevölkerung über 14 Jahre werde durch die Tageszeitung erreicht. 83 Prozent der Zeitungsleser nutzten vor allem lokale und regionale Nachrichten in ihrer Zeitung. Dagegen hätten bis heute nur knapp 60 Prozent der Deutschen Zugang zum Internet; nur von 38 Prozent der Nutzer würden regionale Informationen abgefragt. Transparenz für Umweltangelegenheiten sei unter den aktuellen Bedingungen allein über das Internet nicht zu gewährleisten, machte der BDZV deutlich. Dagegen hätten gerade die hohe Reichweite und die große Glaubwürdigkeit der lokalen und regionalen Zeitungen dazu geführt, dass diese als selbstverständliche Plattform des demokratischen Diskurses auch bei kontroversen Vorhaben der Kommunen akzeptiert würden. Vor diesem Hintergrund appellierte der BDZV an die Vertreter des Bundestags, bei der anstehenden Verabschiedung des Gesetzes am 9. November die Pflichtveröffentlichung in örtlichen Tageszeitungen im Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten weiterhin festzuschreiben.
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