Bundesratsantrag zur EU-Entwaldungsverordnung
Dr. Philipp Spinne: "Technische und administrative Hürden müssen schnell aus dem Weg geräumt werden"
Berlin (ots)
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) unterstützt den Entschließungsantrag "Praxisgerechte Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung und Vermeidung bürokratischer Lasten" des Freistaats Bayern, der am Freitag, 17. Mai, im Bundesrat diskutiert werden wird. Denn bei der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sieht der DRV entscheidende Anwendungsfragen nach wie vor ungeklärt und hält eine vollständige Umsetzung der EUDR zum Jahresende für nicht möglich.
Seit dem 29. Juni 2023 ist die EUDR in Kraft. Ab dem 30. Dezember 2024 müssen weltweit Millionen Erzeuger und Händler etwa von Soja, Palmöl, Rindern oder Holz umfangreiche Nachweise erbringen, dass ihre Waren aus entwaldungsfreien Anbaugebieten stammen, wenn sie diese weiterhin in den EU-Markt einführen und dort verkaufen wollen. Der DRV begrüßt das Bestreben der EU, den Waldbestand global zu schützen und nur Produkte auf dem Markt bereitzustellen, welche entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind, ausdrücklich.
DRV-Geschäftsführer Dr. Philipp Spinne: "Die Verordnung ist nach wie vor unausgegoren und kann mit den aktuellen Vorgaben nicht umgesetzt werden. Es ist zwingend notwendig, die technischen und administrativen Hürden endlich zügig aus dem Weg zu räumen und alle offenen Fragen zu beantworten. Nur so können Unternehmen und Betriebe in die Vorbereitung zur Umsetzung gehen.
So ist das notwendige IT-System für die Millionen von Datensätzen zum jetzigen Zeitpunkt nach wie vor nicht einsatzbereit. Der Pilotversuch des Informationssystems hat grundlegende Mängel und Lücken aufgedeckt und gezeigt: Es ist schlichtweg noch nicht praktikabel.
Des Weiteren kann es nicht sein, dass die Verordnung auch für Erzeuger gilt, deren Rohstoffe aus Ländern mit geringem oder keinem Entwaldungsrisiko kommen. Dort führen zusätzliche Sorgfaltsmaßnahmen zu keinerlei positivem Effekt für die globale Entwaldungssituation, sondern nur zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand.
Ohne eine praxistaugliche und rechtssichere Anwendung drohen schwerwiegende Störungen in den Rohstofflieferketten und Lieferengpässe bei wichtigen Produkten. Zu solch einer Versorgungslücke darf es nicht kommen. Das wäre ein Fiasko!"
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