Ford gewährt zwei Jahre Garantie
Köln (ots)
Die Ford-Werke AG gewährt seit dem 1. November 2001 eine zweijährige Herstellergarantie auf alle Pkw, leichte und mittlere Nutzfahrzeuge. Diese Zwei-Jahres-Garantie erfolgt ohne Preisanpassung und tritt an die Stelle des bereits seit Juli 2001 bei Ford serienmäßigen Ford Garantie-Schutzbriefes für das zweite Jahr. Die Garantie gilt ohne Kilometerbeschränkung und schließt auch die bisher schon gültige Mobilitätsgarantie ein. Maßgebend für die Inanspruchnahme ist der Tag der Zulassung des Fahrzeugs.
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