Alle Storys
Folgen
Keine Story von Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH mehr verpassen.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH

Gefährliche Mogeleien bei der Pendlerpauschale

Neustadt a. d. W. (ots)

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Falsche Angaben zur Entfernung bei Arbeitswegfahrten können unter gewissen Umständen als Steuerhinterziehung gewertet werden.

"Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können in der Höhe von 30 Cent pro Entfernungskilometer und Arbeitstag steuerlich geltend gemacht werden", so Jörg Strötzel, Vorsitzender der VLH. "Wer dabei vorsätzlich falsche Angaben macht, in dem er einen zu langen Arbeitsweg angibt, dem droht nicht nur eine Steuernachzahlung, sondern ggf. auch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung", so Strötzel weiter.

So hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz eine Steuerhinterziehung in einem Fall angenommen, in dem der Steuerbürger die längere Wegstrecke zu seinem früheren Arbeitsort weiter erklärt hat, obwohl seine jetzige Arbeitsstätte näher zur Wohnung liegt (Az. 3 K 2635/08). Auch wer zum Beispiel dem Finanzamt Glauben macht, dass er nicht von einer Zweitwohnung nahe des Arbeitsortes, sondern von seiner weiter entfernten Hauptwohnung zur Arbeit gefahren sei, begeht eine Steuerverkürzung.

"Die wird mit einer Strafe oder Geldbuße geahndet" erklärt Strötzel. Und er weist darauf hin, dass das Finanzamt in solchen und ähnlichen Fällen die Steuerbescheide auch bis zu zehn Jahren zurück ändern und die Einkommensteuer neu berechnen kann. Zu der Steuernachzahlung kommen dann auch noch Zinsen in Höhe von 6 % pro Jahr dazu.

Nach Erkenntnissen der VLH werden die angegebenen Entfernungen von den Finanzämtern häufig über Routenplaner geprüft. Grundsätzlich ist die kürzeste benutzbare Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgebend. Eine längere Wegstrecke kann allerdings angesetzt werden, wenn diese Verbindung offensichtlich verkehrsgünstiger ist. Eine solche Fahrtstrecke wird regelmäßig aber nur akzeptiert, wenn sie zu einer Zeitersparnis von mehr als einer halben Stunde pro Tag führt.

Wer sich bei den Angaben in seiner Steuererklärung unsicher ist, sollte einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater aufsuchen.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über 700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert - erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser Pressetext steht auch im Internet unter " http://www.vlh.de/cms/news/print_news.php?stID=352 " zum Download bereit.

Ansprechpartner:

   Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
   Tel.:    06321 / 4901-0
   Fax:     06321 / 4901-49
   Email:    presse@vlh.de
   Web:  www.vlh.de / Presse

Kontakt:

Jörg Strötzel
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Telefon + 49 (0) 6321/49010
E-Mail: vlh@vlh.de
Internet: www.vlh.de

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Weitere Storys: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
  • 03.06.2011 – 10:44

    Vermietung an Angehörige: Gute Gestaltung wichtig, sonst drohen Steuernachteile

    Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Die Vermietung von Gebäuden oder Eigentumswohnungen zu Wohnzwecken gilt als eines der Steuersparmodelle. Dies ist dadurch bedingt, dass durch hohe Werbungskosten, welche insbesondere durch die aufgrund der Fremdfinanzierung entstehenden Schuldzinsen, hohen ...

  • 10.05.2011 – 12:35

    Steuersparmodell Arbeitszimmer - Welche Möglichkeiten Sie haben

    Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Viele Arbeitnehmer benötigen aufgrund der modernen verbesserten Kommunikationsmöglichkeiten zwischenzeitlich Arbeitszimmer und sind nicht mehr wie vor Jahrzehnten stets beim Arbeitgeber tätig. Nachdem alle erwerbsbedingten Aufwendungen abziehbar sind, gilt dies grundsätzlich auch für das Arbeitszimmer. Da viele ...

  • 20.04.2011 – 13:45

    Seefahrer profitieren von neuem Urteil / Steuerliche Verbesserung bei Tätigkeit auf Schiffen

    Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Wer nicht im Betrieb seines Arbeitgebers, sondern auf auswärtigen Einsatzstellen beruflich tätig ist, kann für jeden Tag einer solchen "Auswärtstätigkeit" eine Pauschale für seine Verpflegungsmehraufwendungen bei der Steuer geltend machen. Das gilt auch für ...