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Kostet nichts und lohnt meistens! - Der Einspruch gegen den Steuerbescheid

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W. (ots)

Anmoderationsvorschlag:

Viele freuen sich über ihren Steuerbescheid. Denn in der Regel bekommt man Geld zurück. Wer weniger zurück bekommt als erwartet, kann Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Vier Millionen Deutsche machen das jedes Jahr. Und die meisten bekommen Recht. Oliver Heinze berichtet.

Sprecher: Immer öfter schleichen sich beim Finanzamt Fehler in die Steuerbescheide ein. Und das hat ganz einfache Gründe, sagt Christina Georgiadis von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe VLH.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:19 Min.): "Einfache Flüchtigkeitsfehler und Zahlendreher gibt es schon immer. Seitdem die Steuererklärungen aber immer häufiger elektronisch übermittelt werden, kommen auch noch Fehler bei der Übertragung der Daten dazu. Und am Ende ist das Steuerrecht auch immer kompliziert, wird komplizierter, ändert sich ständig. Da sind Fehler und Meinungsverschiedenheiten einfach an der Tagesordnung."

Sprecher: Deshalb den Steuerbescheid immer ganz genau anschauen. Ein Einspruch macht auf jeden Fall Sinn:

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 0:18 Min.): "Wenn der Steuerbescheid von der Steuererklärung abweicht - also wenn zum Beispiel bestimmte Kosten nicht anerkannt wurden. Und der zweite Hauptgrund für einen Einspruch ist, wenn der oder die Steuerzahlende einfach eine andere Meinung vertritt als das Finanzamt. Solche Meinungsverschiedenheiten gibt es oft darüber, wie Gesetze ausgelegt werden."

Sprecher: Wer einen Fehler entdeckt, sollte sich aber beeilen und die Fristen einhalten.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 0:15 Min.): "Der Einspruch gegen den Steuerbescheid muss innerhalb von einem Monat beim Finanzamt eingehen. Und zwar wird gerechnet ab dem Tag, an dem der Steuerbescheid vom Finanzamt ausgestellt wurde. Außerdem ist ganz wichtig, dass der Einspruch schriftlich eingelegt wird. Dazu reicht übrigens auch ein Fax."

Sprecher: Und dann muss das Finanzamt den Steuerbescheid noch einmal prüfen. Im besten Fall bekommen Sie Recht und erhalten eine höhere Rückzahlung. Übrigens:

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 0:15 Min.): "Für die Steuerzahlenden ist der Einspruch an sich kostenlos. Und es gibt auch kein Risiko. Denn selbst wenn das Finanzamt merkt, dass die Steuerrückzahlung sogar noch zu hoch war, kann es das nicht mehr ändern, rückwirkend. Deshalb raten wir von der VLH, im Zweifel immer Einspruch einzulegen. Man kann nur gewinnen."

Abmoderationsvorschlag:

Wenn Sie Ihre Steuererklärung lieber vom Experten machen lassen wollen, finden Sie einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe auf VLH.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN: 
  
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Thomas Sillmann
presse@vlh.de
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt
Telefon 06321 49010
Telefax 06321 490149
www.vlh.de

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