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Streik: Eltern können Zusatzkosten absetzen

Streik: Eltern können Zusatzkosten absetzen
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W. (ots)

Die Kita ist zu, Erzieher streiken. Doch was ist mit denjenigen, die unter den Folgen der Arbeitsniederlegung leiden - also berufstätige Eltern, die auf die tägliche Kinderbetreuung angewiesen sind? Sie können die durch den Streik entstandenen Zusatzkosten von der Steuer absetzen. Für Pendler, die wegen eines Bahnstreiks auf das Auto umsteigen müssen, gibt es diese Möglichkeit leider nicht.

Seit Wochen streiken die Kita-Erzieher und auch die Lokführer legten im Frühjahr 2015 ihre Arbeit nieder. Sie ringen um mehr Geld und Anerkennung. Das ist ihr gutes Recht. Doch für unzählige Eltern und Arbeitnehmer bedeuten die Streiks viel Organisationsaufwand, große Umwege und zusätzliche Kosten. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt, welche Kosten Steuerzahler absetzen können, wenn die Kita-Pforten geschlossen sind und die Bahn steht.

Die Kita ist zu: Kinderbetreuungskosten absetzen

Eltern können die Betreuungskosten ihrer Kinder von der Steuer absetzen, und zwar bis diese 14 Jahre alt sind. Dazu zählen die Kosten für die Tagesmutter, den Kindergarten oder einen Babysitter. Maximal 4.000 Euro im Jahr Kinderbetreuungskosten können steuerlich geltend gemacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine fremde Person die Kinder betreut oder beispielsweise die Großeltern.

Das gilt auch dann, wenn die Kita aufgrund eines Streiks geschlossen ist. Bitten Eltern in diesem Fall einen Babysitter, auf die Kinder aufzupassen, können sie auch diese Kosten von der Steuer absetzen. Im Schnitt kostet eine solche Kinderbetreuung 9 Euro pro Stunde. Da kommen schnell 72 Euro pro Tag zusammen. Dauert der Kitastreik eine Woche, dann sind das bei 40 Stunden pro Woche 360 Euro. Eine stattliche Summe. "Wichtig ist daher, dass Eltern dem Babysitter den Lohn so auszahlen, dass sie die Stunden und Kosten nachweisen können", rät VLH-Pressesprecherin Christina Georgiadis. Dazu sollten die Eltern einen Arbeitsvertrag formulieren. Außerdem sollte der Babysitter eine Rechnung stellen, sodass die Eltern diese Rechnung mit Banknachweis überweisen können.

Die Bahn streikt: Pendlerpauschale nutzen

Jeder Arbeitnehmer, der von seiner Wohnung zu seinem Arbeitsplatz fährt, gilt steuerrechtlich als Pendler - ihm steht die Pendlerpauschale zu. Das sind 30 Cent pro gefahrenen Kilometer einer einfachen Strecke pro Tag. Bei einer Fahrt von 25 Kilometern zur Arbeit und 220 Arbeitstagen im Jahr sind das 1.650 Euro, die ein Arbeitnehmer von der Steuer absetzen kann.

Wer in der Regel mit der Bahn zur Arbeit fährt und aufgrund des Streiks auf das Auto umsteigen muss, berechnet zunächst alle Fahrten des Jahres mit der Pendlerpauschale - egal ob Auto oder Bahn. Danach zeigt der Summenvergleich, ob es günstiger ist die Pendlerpauschale in der Steuererklärung anzugeben oder die tatsächlichen Kosten für die Bahnfahrten. "Das Finanzamt rechnet hier zugunsten der Arbeitnehmer", erklärt Christina Georgiadis. "Doch leider müssen sich Arbeitnehmer für eine Variante entscheiden." Das heißt, dass Sie nicht für den gleichen Zeitraum beispielsweise ihre Monatskarte für die Bahn und die Fahrtkosten nach der Pendlerpauschale abrechnen können, auch wenn die Zusatzkosten durch einen Bahnstreik entstanden sind.

Über die VLH

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als 850.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei zertifizierten Beratungsstellen aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von der VLH. Gegründet 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presseatvlh.de
Web: www.vlh.de/presse

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