Alle Storys
Folgen
Keine Story von Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH mehr verpassen.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH

Heiraten und sparen! - Diese Vorteile haben Paare bei der Steuererklärung

2 Audios

  • Beitrag_SteuernUndPaare.mp3
    MP3 - 1,7 MB - 01:51
    Download
  • Interview_SteuernUndPaare.mp3
    MP3 - 1,9 MB - 02:03
    Download

Ein Dokument

W. (ots)

Wer heiratet, sollte es natürlich aus Liebe tun. Doch mit einer Hochzeit ist auch der ein oder andere finanzielle Vorteil verbunden - zum Beispiel bei der Steuererklärung. Hier kann man das sogenannte Ehegatten-Splitting in Anspruch nehmen. Aber, was genau ist das eigentlich und welche Vorteile bringt es Paaren? Oliver Heinze berichtet.

Sprecher: Ist man verheiratet, wird man vom zuständigen Finanzamt automatisch gemeinsam veranlagt - steuerlich wird man dann wie eine Person behandelt. Die Vorteile dieses sogenannten Ehegatten Splittings erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:28 Min.): "Viele Paare sparen Steuern, vor allem diejenigen, bei denen der eine Partner viel und der andere weniger verdient. Ist man nicht verheiratet, muss jeder eine bestimmte Summe Steuern auf sein Einkommen zahlen. Wer weniger verdient, zahlt einen geringeren, wer viel verdient, einen sehr viel höheren Satz. Ist man verheiratet, werden die beiden Einkommen zusammengeworfen und durch zwei geteilt - also gesplittet. Durch dieses sogenannte Splitting hat man am Ende einen geringeren Steuersatz, als wenn jeder jeweils einzeln die Steuererklärung machen würde."

Sprecher: Diese steuerlichen Vorteile gelten seit 2013 auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, die das Splitting rückwirkend bis zum Jahr 2001 beantragen können. Doch nicht nur in der Ehe gibt es steuerliche Vorteile - so kann man nach einer Scheidung Unterhaltszahlungen steuerlich absetzen.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 0:20 Min.): "Bis zu 13.805 Euro Unterhalt an den Ex-Partner kann man als Sonderausgaben absetzen. Das nennt man im Steuerrecht 'Realsplitting'. Dazu muss der Ex-Partner allerdings zustimmen. Tut er das nicht, lassen sich diese Unterhaltszahlungen auch als außergewöhnliche Belastung absetzen, und dann sind es nur 8.652 Euro."

Sprecher: Wem das alles zu kompliziert ist, der kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 0:25 Min.): "Ein Lohnsteuerhilfeverein erstellt die Steuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner. Die Mitglieder müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen und mehr als 850.000 Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Unsere Mitglieder erhalten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Staat zurück. Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz.

Wenn Sie noch über eine Heirat nachdenken, könnten die steuerlichen Vorteile vielleicht das Zünglein an der Waage sein. Alles zum Ehegatten-Splitting und zum Thema Steuererklärung finden Sie im Internet unter www.vlh.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN: 
  
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Tel.:06321/49010
Mail:presse@vlh.de

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Weitere Storys: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
  • 09.03.2016 – 09:00

    Pendeln und Geld sparen - Die Steuererklärung macht`s möglich

    Neustadt a. d. W. (ots) - Anmoderationsvorschlag: Millionen machen sich jeden Morgen auf den Weg zur Arbeit - im Auto, mit Bus oder Bahn. Mal abgesehen vom Stress und der Zeit, die dabei verloren geht, ist das Pendeln auch eine finanzielle Belastung. Die kann man allerdings teilweise wieder ausgleichen - und zwar über die Steuererklärung. Oliver Heinze ...

    2 Audios
    Ein Dokument
  • 02.02.2016 – 09:30

    Kosten für das häusliche Arbeitszimmer absetzen: So funktioniert's

    Neustadt a. d. W. (ots) - Gerade hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Grundsatzentscheidung getroffen: Die Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause können nur dann abgesetzt werden, wenn der Raum ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Wir erklären, wer maximal 1.250 Euro im Jahr für sein häusliches Arbeitszimmer absetzen kann, welche Berufsgruppen ...