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Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH

Durchblick beim Steuerrecht - Diese Fachbegriffe sollten Sie kennen

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W. (ots)

Anmoderationsvorschlag:

Wissen Sie, was eine Günstigerprüfung ist oder ein Verlustvortrag, eine Festsetzungsfrist oder der Altersentlastungsbetrag? Das sind alles Begriffe aus dem Steuerrecht, die dem ein oder anderen bei der Steuererklärung begegnen und dann für Fragezeichen über den Köpfen sorgen. Aber: Wenn man sich auskennt, kann man damit richtig Geld vom Staat zurückbekommen, weiß Oliver Heinze.

Sprecher: Als Otto-Normal-Verbraucher muss man zwar nicht jeden Begriff aus dem deutschen Steuerrecht kennen, was Werbungskosten sind, sollte man aber schon wissen.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 14 Sek.): "Das sind zum Beispiel alle Ausgaben rund um den Job. Dazu gehören Ihre Fahrtkosten, dazu gehören auch die Kosten für Berufsbekleidung, für Werkzeug, für Fachbücher, genauso die Kosten für eine Zweitwohnung, die manche aus beruflichen Gründen haben."

Sprecher: So Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH. Das Finanzamt gewährt zwar jedem automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro, man sollte aber trotzdem alle Quittungen und Nachweise sammeln, denn oft liegt man über diesem Wert. Und auch beim Steuerbegriff "Sonderausgaben" sollte man genauer hinschauen. Die unterteilt man in Vorsorgeaufwendungen,...

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 21 Sek.): "...das sind die Beiträge zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung und zu anderen Versicherungen. Und zum Zweiten in sogenannte 'andere Sonderausgaben', dazu gehören alle Zahlungen für den Unterhalt, die Kirchensteuer, Spenden, Mitgliedsbeiträge und Schulgeld. Singles können pauschal 36 Euro pro Jahr absetzen, Ehepaare das Doppelte, also 72 Euro."

Sprecher: Seine Sonderausgaben sollte man auch individuell nachweisen, denn allein mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen liegt man meistens über den angesetzten Pauschalen. Der dritte Begriff, den man kennen sollte, sind die außergewöhnlichen Belastungen - also Kosten für außergewöhnliche Situationen.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 12 Sek.): "Dazu gehören schwere Krankheiten, Beerdigungen oder auch Pflegekosten. Allerdings gibt es keine konkrete Liste, in der Sie alle außergewöhnlichen Belastungen nachschlagen können, um dann genau zu wissen, wie viel Sie absetzen dürfen."

Sprecher: Diesen Wert ermittelt das Finanzamt. Dabei analysiert es die Lebenssituation und bestimmt eine zumutbare Belastungsgrenze. Alle Kosten, die über dieser Grenze liegen, kann man steuerlich absetzen. Allen, denen das zu kompliziert ist, kann ein Lohnsteuerhilfeverein helfen.

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 17 Sek.): "Ein Lohnsteuerhilfeverein erstellt Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner. Und wir von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit und einer Million Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Rund 1.000 Euro erhalten unsere Mitglieder durchschnittlich vom Staat zurück."

Abmoderationsvorschlag:

Das deutsche Steuerrecht und seine vielen Fachbegriffe können kompliziert sein, müssen es aber nicht, wenn man Hilfe hat. Die finden Sie unter vlh.de.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Mail: christina.georgiadis@vlh.de
Tel.: 06321/49010

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell

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