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3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie - Darauf müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten

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Neustadt a. d. W. (ots)

Anmoderationsvorschlag: 3.000 Euro steuerfrei! Mit der sogenannten Inflationsausgleichsprämie gibt der Staat Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit, ihre Angestellten zu unterstützen - sei es wegen der explodierenden Energiekosten oder der allgemein hohen Inflation, die man ja auch ganz stark im Einkaufskorb spürt. Worauf man bei der Sonderzahlung achten muss, weiß Mario Hattwig.

Sprecher: Seit dem 25. Oktober können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die sogenannte Inflationsausgleichsprämie von ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bekommen. Diese sollten bei der Auszahlung der 3.000 Euro aber auf ein paar Dinge achten, so Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe, VLH.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 15 Sek): "Diese Prämie müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zusätzlich zum normalen Monatslohn zahlen. Sie darf also nicht mit dem Gehalt verrechnet werden und muss auf der Lohnabrechnung als Sonderzahlung kenntlich gemacht sein. Es muss also klar sein, das ist die Inflationsausgleichsprämie."

Sprecher: Arbeitgeber, die die 3.000 Euro nicht mit einmal zahlen können, können die Prämie auch staffeln.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 22 Sek.): "Hat ein Arbeitgeber beispielsweise seiner Mitarbeiterin in diesem Jahr eine Prämie von 1.000 Euro gezahlt, dann kann diese Mitarbeiterin bis Ende 2024 weitere Prämienzahlungen erhalten, nämlich insgesamt bis zu 2.000 Euro. Denn, die Prämie ist bei 3.000 Euro gedeckelt. Wer also in diesem Jahr schon die volle Summe erhalten hat, der kann sie im nächsten und übernächsten Jahr nicht nochmal bekommen."

Sprecher: Wer allerdings zwei Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern hat, kann auch zwei Mal die volle Prämie bekommen, immer ohne Abzüge...

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 14 Sek.): "...wenn sie bis zum 31. Dezember 2024 auf dem Konto der Arbeitsnehmerin eingeht. Landet die Prämienzahlung aber erst im Januar 2025 auf dem Konto, dann nicht. Denn dann ist sie lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragspflichtig."

Sprecher: Wer noch Fragen zur Inflationsausgleichsprämie oder anderen Steuerthemen hat, kann sich an die VLH wenden.

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 13 Sek.): "Mehr Infos finden Sie auf unseren Webseiten unter vlh.de. Unsere bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Einfach telefonisch oder per Mail melden und mit der Beraterin oder dem Berater einen Termin ausmachen."

Abmoderationsvorschlag: Dann würde ich sagen: Führen Sie mal ein gutes Gespräch mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin! 3.000 Euro dürfen die Ihnen nämlich bis 31. Dezember 2024 steuerfrei als Inflationsausgleichsprämie zahlen. Mehr Infos gibt's unter vlh.de.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell

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