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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Friedenspflicht bis 30. September 2007 verlängert
Arzneimittelversorgung von AOK-Patienten zunächst gesichert

Berlin (ots)

Berlin (DAV, 19. Juni 2007) - Die Versorgung von
AOK-Versicherten mit preisgünstigen Nachahmerpräparaten (Generika) 
ist gesichert. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der 
AOK-Bundesverband einigten sich am Montag auf eine Verlängerung der 
so genannten Friedenspflicht bis zum 30. September 2007. Sollten 
Arzneimittel von Generikaherstellern, mit denen die AOK 
Lieferverträge abgeschlossen hat, nicht lieferfähig sein, hat der 
Apotheker damit die Möglichkeit, ein alternatives und vorrätiges 
Präparat abzugeben. Dafür kann weder er noch der Patient in Regress 
genommen werden.
DAV-Vorsitzender Hermann Stefan Keller: "Wir sind zunächst 
zufrieden, dass wir für unsere Patienten, aber auch für die Apotheke 
vor Ort eine mittelfristige Lösung gefunden haben. Das stellt die 
Versorgung sicher und mindert die immer noch erheblichen Probleme in 
den Apotheken." Aus Sicht des DAV-Vorsitzenden sind nun die 
beteiligten Hersteller in der Pflicht, für eine ausreichende 
Belieferung der Apotheken zu sorgen, damit die Rabattverträge ihre 
Wirkung zugunsten der Kassenbudgets entfalten können.
Vor wenigen Tagen hatte die AOK bereits Verträge mit zwei 
Generikaherstellern gekündigt, die eine vollständige Lieferfähigkeit 
trotz Abmahnung nicht sichergestellt hatten. Das im April in Kraft 
getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) gibt Krankenkassen
die Möglichkeit, Rabattverträge mit Herstellern abzuschließen.

Pressekontakt:

Christian Splett
Referent Wirtschaftspresse
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Jägerstraße 49/50, 10117 Berlin
Tel.: 030-40004-137, Fax: -133
Email: c.splett@abda.aponet.de
Internet: www.abda.de

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