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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Kinder nicht mit Arzneimittel-Botengängen beauftragen

Berlin (ots)

27. Aug. 2007 - Eltern sollten ihre Kindern nicht
als Boten in die Apotheke schicken. Das Gesetz erlaubt es Apothekern 
zwar grundsätzlich, Arzneimittel an Kinder abzugeben. Dagegen spricht
jedoch einiges: Auch vermeintlich "harmlose" rezeptfreie 
Arzneimittel, wie Kopfschmerz- oder Erkältungsmittel, können bei 
falscher Anwendung der Gesundheit schaden. "Die Apotheker beraten 
über Arzneimittel - Kinder können aber beispielsweise 
Einnahmehinweise nicht verstehen oder sich diese nicht merken", sagt 
Magdalene Linz, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. "Wenn der 
Apotheker Fragen zu anderen Medikamenten und möglichen 
Wechselwirkungen hat, kann ein Kind diese vermutlich nicht 
beantworten." Deshalb geben Apotheker Kindern  Arzneimittel nur unter
großem Vorbehalt mit.
Besser ist es, die Medikamente selbst abzuholen oder einen 
Erwachsenen um den Botengang zu bitten. Wer auf sich allein gestellt,
bettlägerig oder gehbehindert ist, kann in der Apotheke anrufen und 
einen Botendienst bestellen: In Ausnahmefällen bringt die Apotheke 
dann dringend benötigte Arzneimittel innerhalb weniger Stunden bis an
die Haustür.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch 
unter www.abda.de.

Pressekontakt:

Dr. Ursula Sellerberg
Stellv. Pressesprecherin der ABDA
Tel.: 030 40004-134
Fax: 030 40004-133
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de

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