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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Schmerzmittel mit Paracetamol ab April teilweise rezeptpflichtig

Berlin (ots)

Ab dem 1. April 2009 werden Schmerz- und
Fiebermittel mit dem Wirkstoff Paracetamol verschreibungspflichtig, 
wenn in einer Packung mehr als 10 Gramm Paracetamol enthalten sind. 
Zäpfchen sind davon nicht betroffen. "Richtig angewendet ist 
Paracetamol ein empfehlenswertes Schmerz- und Fiebermittel und auch 
für Kinder geeignet. Die Höchstdosis sollte aber nicht überschritten 
werden", so Dr. Ulrich Krötsch, Präsident der Bundesapothekerkammer. 
Erwachsene sollten pro Tag nicht mehr als 4 Gramm Paracetamol 
einnehmen. Die zulässige Dosis hängt unter anderem vom Alter und vom 
Körpergewicht ab. Patienten sollten sich individuell in der Apotheke 
informieren.
Leberschäden sind möglich, wenn ein gesunder Erwachsener einmalig 
mehr als 6 Gramm einnimmt. Bei Kindern sind die Grenzwerte geringer. 
Zudem ist Paracetamol in einigen Kombinationsmedikamenten enthalten, 
es kann dadurch zu unbeabsichtigten Überdosierungen kommen. 
Grundsätzlich sollten Schmerzmittel ohne ärztliche Verordnung nicht 
länger als drei Tage hintereinander und nicht häufiger als an zehn 
Tagen pro Monat eingenommen werden. Alle Schmerzmittel unterliegen 
aus Gründen des Verbraucherschutzes der Apotheken- oder 
Verschreibungspflicht.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch 
unter www.abda.de

Pressekontakt:

Kontakt:
Dr. Ursula Sellerberg
Stellv. Pressesprecherin
Tel. 030-40004 -134, Fax -133
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de

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