ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Rabattverträge & Apothekenabschlag: Kassen sparen 2 Milliarden Euro
Berlin (ots)
Immer wieder wird behauptet, in den Apotheken werde nicht zugunsten von Krankenkassen und Versicherten gespart. Das ist falsch: In und mit den Apotheken spart die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2010 rund 2 Milliarden Euro ein. Jeweils rund 1 Milliarde Euro resultieren aus dem direkt an die GKV gezahlten Apothekenabschlag sowie aus der aufwendigen Abgabe von Rabattarzneimitteln, deren Hersteller der GKV die entsprechenden Rabatte überweisen. "Die Apotheken setzen die Rabattverträge mit großem Aufwand in die Praxis um, werden jedoch wie die Versicherten über die tatsächlichen Einsparungen - nach Abzug aller Kosten - und damit über den Erfolg einzelner Kassen im Unklaren gelassen", so Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).
Grundlage für die Berechnungen für das Jahr 2010 sind die vorliegenden Angaben aus dem Jahr 2009. Laut Bundesgesundheitsministerium haben die Apotheken 2009 durch die Umsetzung der Rabattverträge für die GKV rund 850 Millionen Euro gespart. Die AOK rechnet für 2010 mit 520 Mio. Euro Rabatten. Dieser Wert muss von den gemeldeten Arzneimittelausgaben abgezogen werden, um die tatsächlichen Ausgaben ermitteln zu können. Zusätzlich haben die Apotheken den Krankenkassen 2009 rund 1,1 Milliarden Euro Apothekenzwangsrabatt gewährt. Von den Pharmaunternehmen erhielten die Krankenkassen dagegen nur 844 Mio. Euro Herstellerrabatt.
Die Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern sind geheim; die Apotheken müssen aber den Austausch vornehmen. Rabattarzneimittel haben seit dem 1. April 2007 Vorrang vor anderen wirkstoffgleichen Präparaten. Verschreibt ein Arzt einen Wirkstoff oder erlaubt den Austausch eines verordneten Medikamentes, ist der Apotheker verpflichtet, das von der jeweiligen Krankenkasse vorgesehene Rabattarzneimittel abzugeben. In den Apotheken erzeugen diese Rabattverträge einen erheblichen Mehraufwand, z.B. durch erhöhten Beratungsbedarf der Versicherten und Patienten. Grundsätzlich unterstützt der DAV die vom Gesetzgeber gewollten Rabattverträge, mahnt jedoch insbesondere mehr Transparenz an.
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