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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Wettbewerbsverzerrung und @ngriff auf die Rechtsstaatlichkeit

Eschborn (ots)

Als offenen Aufruf zum Gesetzesbruch wertete
Hans- Günter Friese, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände das offzielle Angebot der niederländischen
Internetapotheke DocMorris an die Krankenkassen, Kassenrezepte der
Versicherten zu beliefern. "Hier wird - offenbar mit freundlicher
Duldung einzelner Kassenvertreter - der Verstoß gegen eine Vielzahl
von Gesetzen einschließlich sozialrechtlicher Bestimmungen geradezu
öffentlich propagiert." Die Apotheker haben gegen DocMorris eine
einstweilige Verfügung beim Landgericht Frankfurt beantragt.
DocMorris hatte den Krankenkassen angeboten, ausgewählte
Arzneimittel teilweise deutlich günstiger zu beliefern, als dies die
deutschen Apotheken auf der Grundlage der bestehenden Gesetze tun
dürfen. Dies, so Friese, sei angesichts des eingeschränkten Angebotes
der Internetapotheke nur als Rosinenpickerei zu werten. Würden die
Krankenkassen diesem Angebot zustimmen, bedeute dies zudem gleich
eine Vielzahl von Gesetzesverstößen, wie beispielsweise gegen das
Versandhandelsverbot oder gegen das Sachleistungsprinzip. Beliefert
würden die Patienten dann mit ausländischen Arzneimitteln, die in
Deutschland in dieser Form nicht verkehrsfähig seien. Als Anreiz für
die Patienten selbst schlägt der niederländische Internetversender
einen Verzicht auf die Patientenzuzahlung vor, die die deutschen
Apotheken gesetzlich vorgegeben einziehen müssen. Verbunden mit dem
niedrigeren Mehrwertsteuersatz der Niederlande bei Arzneimitteln (8
Prozent gegenüber 16 Prozent in Deutschland)  käme es hier zu einer
Wettbewerbsverzerrung mit unglaublichen Ausmassen.
Aus Gründen des Verbraucherschutzes ist der Versandhandel von
Arzneimitteln in Deutschland verboten, da hiermit eine Vielzahl von
Risiken verbunden ist. Dieses Verbot, das auch die Apotheken bindet,
wird von den Apothekern selbst nicht nur akzeptiert, sondern im
Interesse der Arzneimittelsicherheit grundsätzlich befürwortet und
verteidigt. Friese bezeichnete es als "unglaublichen Vorgang", dass
einzelne Krankenkassenvertreter dies offenbar mit vordergründigen
Kostenargumenten über Bord werfen wollen. "Es ist schon bedauerlich,
dass Vertreter von Körperschaften des öffentlichen Rechts ungestraft
öffentlich über den Bruch geltenden Rechts philosophieren dürfen
während die Apotheken die gesetzlichen Vorschriften und vertraglichen
Vereinbarungen strikt einhalten." Würden die Kassen das Angebot von
DocMorris annehmen, habe dies mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu
tun.
Der ABDA-Präsident forderte die zuständigen Behörden auf Bundes-
und Landesebene dazu auf, mit aller gebotenen Schärfe dafür Sorge zu
tragen, dass in der Arzneimittelversorgung der Versicherten weiterhin
geltendes Recht die alleinig bindende Voraussetzung sein dürfe.

Rückfragen bitte an:

ABDA
Tel.: (06196)928-181/184/185
Fax: (06196)928-183

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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