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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

E-Commerce und Versandhandel mit Arzneimitteln aus Sicht der Apotheker

Bonn (ots)

Die Apotheker begrüßen das Internet als excellentes
Medium der Information und Kommunikation. Sie sehen in diesen neuem
Medium eine herausragende Chance, ihre Funktion als
Arzneimittelinformant und Arzneimittelberater weiter auszubauen. Die
ABDA wird daher im neuen Jahr ein Gesundheitsportal anbieten, das dem
Verbraucher/Patienten umfangreiche Informationen zum Arzneimittel, zu
seiner Erkrankung, aber auch über die Apotheke zur Verfügung stellt.
Der Verbraucher wird sich über das Leistungsspektrum der einzelnen
Apotheke informieren können. Er wird zu einer Apotheke seiner Wahl
Kontakt aufnehmen und Arzneimittel vorbestellen können im Sinne eines
pick-up-Verfahrens. Die Convenience der schnellen kostengünstigen
Arzneiversorgung wird durch das Internetangebot der deutschen
Apotheker bzw. der ABDA weiter verbessert werden.
Dagegen lehnen die Apotheker (ABDA) einen Internet-gestützten
Versandhandel mit Arzneimitteln ab. Der deutsche Gesetzgeber hat erst
1998 ein Versandhandelsverbot bei Arzneimitteln beschlossen, dass
vollumfänglich mit der EU-Gesetzgebung im Einklang steht. Dieses
Verbot existiert, wenn auch mit kleinen Variationen, in 12 von 15
EU-Staaten. Aus Gründen des Verbraucherschutzes sieht der Gesetzgeber
in der Abgabe von Arzneimitteln und der Beratungsmöglichkeit vor Ort
eine Einheit, ebenso wie in dem übrigen Netz von gesetzlichen
Regelungen zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit von der
Arzneimittelzulassung bis zur Abgabe in der Apotheke. Das Internet
ist in keiner Weise geeignet, diese Verbraucherschutzgesetze
überflüssig zu machen.
Auch die vermeintliche Preiswürdigkeit des Internet-basierten
Versandhandels ist ein Trugschluß, da Internethändler nahezu
ausschließlich nur hochpreisige Produkte kostengünstiger anbieten in
Form einer Rosinenpickerei. Wären Internethändler wie öffentliche
Apotheken verpflichtet zur flächendeckenden Lieferung aller
Arzneimittel im Markt sowie zu den gesetzlich vorgeschriebenen
Dienstleistungen der Apotheken, so wären sie nicht konkurrenzfähig.
Die Apotheker fordern daher den Gesetzgeber auf, allen Versuchen
der Ausnutzung ungleicher Wettbewerbsbedingungen entgegen zu treten
und am Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln festzuhalten.

Rückfragen bitte an:

ABDA
Tel.: (06196) 928-181/184/185
Fax: (06196) 928-183

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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