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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Arzneimittel und Internet
Internetapotheke betreibt publizistisches Schattenboxen

Eschborn (ots)

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts
Frankfurt gegen die Internetapotheke DocMorris hat weiterhin
Gültigkeit. Das stellte Hermann-Stefan Keller, Vorsitzender des
Deutschen Apothekerverbandes, am Dienstag in Eschborn klar. Das
Landgericht Frankfurt hatte die einstweilige Verfügung erlassen, die
es DocMorris untersagt, Arzneimittel nach Deutschland zu versenden.
Daran ändert auch die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung
durch das Landgericht Stuttgart nichts, die lediglich auf einer
Tatsache beruht, die beim Frankfurter Urteil überhaupt keine Rolle
gespielt hat. Vorsorglich wies Keller darauf hin, dass das
Landgericht Frankfurt am 25. Januar über eine Tatsachenberichtigung
zu befinden habe, die ebenfalls keine Auswirkungen auf die Verfügung
haben werde. "Wir stellen derzeit fest, dass der niederländische
Versender jede Gelegenheit wahrnimmt, in die Presse zu gelangen, um
so den Eindruck zu erzeugen, dass sich die Meinung der Rechtsprechung
ändere." Dieses publizistische Schattenboxen wird offenkundig
deswegen initiiert, um weitere Werbung für das Unternehmen zu
betreiben.
Tatsache sei dagegen, dass der Deutsche Apothekerverband nach
Testkäufen die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen DocMorris
beantragt hat. Keller: "Auf die Entscheidung des Gerichtes in dieser
Sache sind wir gespannt."

Rückfragen bitte an:

ABDA
Tel.: (06196)928-181/184/185
Fax: (06196)928-183

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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