ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Bei neuen Gerinnungshemmern regelmäßige Messungen unnötig
Berlin (ots)
Patienten, die dauerhaft Gerinnungshemmer wie Phenprocoumon (z.B. Marcumar® und Generika) einnehmen, müssen zur Festlegung der Dosis regelmäßig ihre Gerinnungswerte überprüfen lassen. Bestimmt wird der so genannte INR-Wert, anhand dessen der Arzt die individuelle Dosis verordnet. Der INR-Wert ist ein Maß für die Gerinnbarkeit des Blutes. Bei INR-Werten über 1 ist die Gerinnungsfähigkeit vermindert, therapeutisch wird meist ein INR-Wert zwischen 2 und 3 angestrebt.
Bei neuen Gerinnungshemmern wie Dabigatran ist die regelmäßige Kontrolle der Gerinnung nicht notwendig. Die Bestimmung des INR-Werts wäre zudem der falsche Parameter. Darüber informiert die aktuelle Ausgabe der Pharmazeutischen Zeitung. "Der Patient muss nicht mehr individuell auf einen bestimmten INR-Wert eingestellt werden," sagt Apothekerin Prof. Dr. Susanne Alban, Mitglied der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). "Patienten, die ihren Gerinnungswert bisher selbst gemessen haben, sollten dies bei der Einnahme eines neuen Gerinnungshemmers nicht fortsetzen. Die zu hohen INR-Werte können sonst verwirren." Auch Wechselwirkungen mit Vitamin K-haltigen Lebensmitteln wie grünem Gemüse treten bei den neuen Gerinnungshemmern nicht mehr auf. Grundsätzlich ist aber die Anwendung jedes Arzneimittels, das die Gerinnungsfähigkeit des Blutes herabsetzt, für den Patienten mit einem erhöhten Blutungsrisiko verbunden.
Vor einer Behandlung mit Dabigatran sollte der Arzt die Nierenfunktion des Patienten überprüfen. Bei schwerer Nierenfunktionsstörung ist der Wirkstoff kontraindiziert, bei mittelschwerer ist die Dosis zu reduzieren. Gerinnungshemmer mit Dabigatran werden mit weltweit 260 Todesfällen in Zusammenhang gebracht, davon vier in Deutschland. Bei Menschen über 75 Jahren oder bei einer eingeschränkten Nierenfunktion ist das Risiko erhöht. Ein ursächlicher Zusammenhang mit der Einnahme von Dabigatran ist möglich, im Einzelfall aber nicht sicher belegt.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter www.abda.de und www.pharmazeutische-zeitung.de
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