ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Kein Strafzoll beim Kassenwechsel
Solidarprinzip muß auch bei der Arzneimittelversorgung wieder greifen
Eschborn (ots)
Der Deutsche Apothekerverband begrüßt die Entscheidung der Krankenkassen, die ursprüngliche Idee eines "Strafzolls" beim Wechsel der Krankenkasse zu verwerfen. "Dies stärkt den mündigen Patienten als Nachfrager von Kassenleistungen", meinte Hermann Stefan Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes, am Mittwoch in Eschborn.
Gleichzeitig begrüßte Keller aber auch die Pläne, einen Ausgleich zwischen den Kassen für die Versorgung der chronisch Kranken zu schaffen. "Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland beruht auf dem Solidarprinzip. Der Gesunde tritt für den Kranken ein, der wirtschaftlich Leistungsfähigere für den, der weniger Mittel zur Verfügung hat. Dieses Prinzip hat unser Gesundheitswesen zu einem der effektivsten und gerechtesten in der Welt gemacht." Ein ähnliches Prinzip liege auch der in Deutschland geltenden Arzneimittelpreisverordnung zugrunde. Mit ihrer Mischkalkulation sorge sie dafür, dass Arzneimittel in Deutschland nicht nur für jeden erschwinglich sind, sondern auch die zusätzlichen Leistungen der öffentlichen Apotheke wie Nacht- und Notdienst, Arzneimittelherstellung und zahlreiche Kontrollen im Interesse der Arzneimittelsicherheit überhaupt ermöglicht werden. Wer laut darüber nachdenke, hochpreisige Arzneimittel über den Versandhandel zu beliefern um damit kurzsichtige Einsparungen zu erzielen, gefährde diese Mischkalkulation und müsse auch die Frage beantworten, wie die wohnortnahe "Rund-um-die-Uhr-Verorgung" für alle Patienten auch mit Arzneimitteln mit einem Warenwert von nur wenigen Mark weiterhin gesichert werden kann. "Das Solidarprinzip kann man nicht nur in Anspruch nehmen, wenn es um die Interessen der Kassen geht", meinte Keller, "denn gedacht ist es für die Interessen und vor allem die Gesundheit der Versicherten."
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