ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Medikamente auch während des Ramadans einnehmen
Berlin (ots)
Muslime sollten während des Ramadans nicht auf eigene Faust auf die Einnahme ihrer Medikamente verzichten. Häufig sind Risiken durch eine Anpassung der Dosis vermeidbar. "Wer dauerhaft zu bestimmten Tageszeiten Medikamente einnehmen muss, kann mit seinem Arzt oder Apotheker eine individuelle Lösung finden", sagt Gabriele Overwiening, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der Bundesapothekerkammer. So ist es bei einigen Krankheiten möglich, die Medikamente ausnahmsweise abends bzw. nachts einzunehmen oder auf einen Arzneistoff auszuweichen, der seltener eingenommen werden muss.
Diabetiker sollten sich unbedingt dazu beraten lassen, wie sie ihre Medikamenteneinnahme auf die geänderten Zeiten der Nahrungsaufnahme abstimmen. Dazu gehört, dass sie mehrmals täglich die Blutzuckerwerte kontrollieren und auf die Symptome einer Über- bzw. Unterzuckerung achten. In Notfallsituationen erlaubt der Koran, das Fasten zu unterbrechen: Diabetiker sollten immer Traubenzucker dabei haben, um Unterzuckerungen beheben zu können.
Die Verbote des Korans gelten nicht für alle Arzneiformen gleich: Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstößt nicht gegen die Fastenregeln und ist deshalb auch im Ramadan erlaubt. Auch Salben und Augentropfen werden als zulässig angesehen, nicht aber Nasentropfen oder Zäpfchen.
Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun. Der Fastenmonat beginnt am 28. Juni und endet am 27. Juli 2014.
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