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Spezialrezepturen aus der Apotheke: Flächendeckende Versorgung gestärkt

Berlin (ots)

Die flächendeckende Versorgung von schwerkranken Patienten mit individuell angefertigten Krebsmitteln und Schmerzlösungen wird weiter gestärkt. Regionale Selektivverträge einzelner gesetzlicher Krankenkassen werden von dem neuen bundesweiten Kollektivvertrag im Einsparpotenzial übertroffen. Die Krankenkassen sparen weitere 55 Mio. Euro (ohne MwSt.) pro Jahr ein, weil die von den Herstellern erzielten Einkaufsvorteile bei den Ausgangsstoffen in Stufen durch die Apotheken weitergegeben werden. Das Honorar der hochspezialisierten Apotheken hängt damit künftig stärker von der Arbeitsleistung bei der Herstellung dieser Spezialrezepturen ab als vom Wareneinsatz. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) haben sich auf diese Neuregelungen der "Hilfstaxe" ab 1. September geeinigt.

"Eine hochwertige und flächendeckende Versorgung von Krebspatienten und anderen Schwerkranken wird mit der neuen Hilfstaxe gesichert und gestärkt", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Alle dafür qualifizierten Apotheken können somit auch alle gesetzlich versicherten Patienten versorgen. Exklusivausschreibungen einzelner Kassen, die aus reinen Kostengründen eine einzelne Apotheke in einem großflächigen Gebiet zum Monopolisten machen, sind eine schlechte Alternative für eine wohnortnahe Versorgung schwerkranker Menschen." Becker zufolge werden die tatsächlichen Arbeitsleistungen der Apotheker zwar besser, aber immer noch nicht ausreichend honoriert. "Die Entwicklung geht in die richtige Richtung. Die Arbeit der Apotheken, die Spezialrezepturen herstellen, muss in Zukunft besser gewürdigt und angemessener vergütet werden."

Zum 1. Juli war bereits eine andere Änderung der Hilfstaxe in Kraft treten, wonach das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) eine zentrale Verwurfsprüfung aller nicht verwendeten Anbrüche von Ausgangsstoffen durchführt. Seit 2010 hat die Hilfstaxe der GKV schon mehr als 420 Mio. Euro Ausgaben erspart (Stand: Ende 2013). Von den nun vereinbarten 67 Mio. Euro Einsparungen pro Jahr kommen rund 55 Mio. Euro direkt den Krankenkassen zugute; etwa 12 Mio. Euro erhalten die Apotheken, die dafür in Personal und Ausrüstung investieren. So wird das Honorar für Zytostatika auf 81 Euro und für monoklonale Antikörper auf 71 Euro pro angefertigter Lösung erhöht. Derzeit stellen rund 300 Apotheken über 3,2 Millionen solcher GKV-Spezialrezepturen (Zytostatika, Infusionslösungen zur Schmerztherapie) pro Jahr her.

Weitere Informationen unter www.abda.de

Pressekontakt:

Christian Splett
Pressereferent
Tel. 030 40004-137
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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