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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Apotheker fordern Änderung des Beitragssatzsicherungsgesetzes ABDA demonstriert Geschlossenheit

Berlin (ots)

Die Mitgliederversammlung der ABDA -
Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände verabschiedete
einstimmig eine Resolution zum Beitragssatzsicherungsgesetz
(BSSichG). Die Vertreter der Landesapothekerkammern und
Landesapothekerverbände/-vereine forderten den Vermittlungsausschuss
des Deutschen Bundestages und des Bundesrates dazu auf, das BSSichG
mit einem "Rabattkaskadenmodell" so zu ändern, dass die Lasten auf
alle Beteiligten in der pharmzeutischen Wertschöpfungskette
(Industrie, Großhandel, Apotheken, Staat) gerechter verteilt werden.
Zuvor hatten mehr als dreiviertel der Mitglieder des
Gesamtvorstandes der ABDA ihrem Präsidenten, Hans-Günter Friese, das
Vertrauen ausgesprochen. Die Präsidenten und Vorsitzenden der
Apothekerkammern und -verbände demonstrierten damit eindrucksvoll die
innerverbandliche Geschlossenheit der Dachorganisation der deutschen
Apothekerinnen und Apotheker.
Unmittelbar nach der Abstimmung betonte Friese, dass gerade in den
anstehenden schwierigen politischen Auseinandersetzungen ein
einheitliches Auftreten des Berufsstandes dringend erforderlich sei.
Die ABDA vertritt die beruflichen Belange der mehr als 50.000
Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland.
Resolution der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände am 2.12.2002
Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
appelliert eindringlich an die Mitglieder des Vermittlungsausschusses
von Bundestag und Bundesrat das Beitragssatzsicherungsgesetz
(BSSichG) im Arzneimittelbereich so zu verändern, dass dem von den
Apothekern vorgeschlagenen "Rabattkaskadenmodell" der Vorzug vor der
jetzigen Regelung gegeben wird.
  • Das BSSichG belastet in seiner jetzigen Form die öffentlichen Apotheken so überproportional und ungerecht, wie dies bislang durch keine gesetzgeberische Maßnahme geschehen ist. Das Gesetz gefährdet Tausende von wohnortnahen Arbeitsplätzen - vor allem von Frauen - und bedeutet für eine bislang nicht absehbare Zahl von ApothekenleiterInnen den Zwang zur Aufgabe der beruflichen Existenz. Das Gesetz steht damit im Widerspruch zu der in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebenen Förderung von Frauenarbeitsplätzen sowie zur Förderung des dienstleistenden Mittelstandes.
  • Das von den Apothekern vorgeschlagene Rabattkaskadenmodell wurde bereits vor zwölf Jahren beim Sonderabschlag Ost erprobt und wurde damals von allen Beteiligten akzeptiert, weil es die Lasten innerhalb der Wertschöpfungskette gerecht verteilte. Der Anteil des Staates mit der Mehrwertsteuer ist bei gleichbleibendem Einsparvolumen identisch zu der jetzt im Gesetz vorgesehenen Regelung.
  • Das Rabattkaskadenmodell ist aufgrund der vorliegenden Erfahrungen zeitnah und sicher umzusetzen. Der politisch gewollte Entlastungseffekt der GKV wird dadurch bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes erreicht.
  • Die mit dem Rabattkaskadenmodell zu erzielende gerechtere Verteilung der Lasten verhindert kahlschlagartige Einschnitte in das Apothekenwesen. Sie sichert Arbeitsplätze und erhält damit Sozialbeiträge und Steuern der ApothekenmitarbeiterInnen sowie Gewerbe- und Umsatzsteuer der öffentlichen Apotheken.
Der Vermittlungsausschuss bietet die letzte Chance, das BSSichG so
zu gestalten, dass eine gerechtere Verteilung der Lasten auf alle
Beteiligten gesichert wird. Die ABDA appelliert an alle Mitglieder
des Ausschusses, diese Chance im Interesse der Sicherheit der
Arzneimittelversorgung zu nutzen.
Rückfragen:
Jägerstrasse 49-50
D-10117 Berlin
Tel.: 030-40004-131
Fax: 030-40004-133

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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