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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Beitragssatzsicherungsgesetz
Apotheker kündigen Verfassungsbeschwerde an

Berlin (ots)

Kürzung der Steuervorauszahlungen empfohlen /
   massiver Stellenabbau erwartet
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) wird seine Mitglieder bei
Verfassungsbeschwerden gegen das Beitragssatzsicherungsgesetz
(BSSichG) unterstützen. Dies kündigte Hermann Stefan Keller, der
Vorsitzende des DAV, am Freitag in Berlin an. Zudem werde der DAV
seinen Mitgliedern als Sofortmaßnahme empfehlen, Anträge auf Kürzung
der Umsatz- und Einkommensteuervorauszahlung zu stellen. Durch diese
Maßnahmen wird der Fiskus sofort mit mindestens 500 Mio. Euro an den
Einsparungen des BSSichG beteiligt. "Die gleiche Bundesregierung, die
in ihrer Koalitionsvereinbarung die Förderung des dienstleistenden
Mittelstandes beschlossen hat, würgt mit diesem Gesetz die
mittelständische Apotheke regelrecht ab", so Keller. Der
DAV-Vorsitzende erwartet bereits kurzfristig den Verlust von
Tausenden von Arbeitsplätzen in Apotheken. Hiervon betroffen seien
fast ausschließlich weibliche Mitarbeiterinnen, deren Anteil über 90
Prozent aller Beschäftigten in Apotheken ausmacht.
Allein nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums werden
die Apotheken mit dem BSSichG durch die für sie vorgesehenen erhöhten
Rabatte Einkommensverluste von rund 15 Prozent hinnehmen müssen.
Darüber hinaus hat der pharmazeutische Großhandel bereits
angekündigt, die im Gesetz ebenfalls festgeschriebenen
Großhandelsrabatte auf die Apotheken überzuwälzen. Der DAV rechnet
daher mit realistischen Einkommensverlusten von 40 bis zu 50 Prozent
je Apotheke. "Dies wird regelrechte Kahlschläge in der
Apothekenlandschaft nach sich ziehen", meinte Keller, "Die
Belastungen, die auf die Apotheken zukommen, sind derart
überproportional und ungerecht, dass hier eindeutig das
verfassungsmäßig verankerte Übermaßverbot erfüllt ist." Unter diesen
Vorgaben sei es geradezu zynisch, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder
am Donnerstag ankündigte, die Apotheken sollten sich dem Wettbewerb
stellen. "Wer Wettbewerb fordert, vorab aber per Gesetz die
Wettbewerbsfähigkeit unmöglich macht, hat nichts anderes im Sinn, als
das System der Arzneimittelversorgung durch unabhängige Apotheken zu
zerstören!" urteilte Keller.
Nachdem der Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages und
des Bundesrates gestern in einem sogenannten unechten
Vermittlungsverfahren keine Änderung am BSSichG beschlossen hat,
rechnet der DAV damit, dass der Bundestag am 20. Dezember das
negative Votum des Bundesrates mit Kanzlermehrheit überstimmen und
das Gesetz endgültig verabschieden wird. "Wenn das so ist, werden die
Uhren in der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung ab dem 1. Januar
neu gestellt!"
Rückfragen:
Jägerstrasse 49-50
D-10117 Berlin
Tel.: 030-40004-131
Fax:  030-40004-133

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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