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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Aponet.de und Home-Service: Einigung vor Gericht

Berlin (ots)

Die einstweilige Verfügung, die das Landgericht
Baden-Baden am 08. Oktober 2003 auf Antrag eines einzelnen Apothekers
gegen die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände wegen
nach Ansicht des Antragsstellers unzulässiger Werbung für den sog.
Home-Service der Apotheken im Gesundheitsportal aponet.de erlassen
hatte, existiert nicht mehr.
In einem Vergleich vor dem Landgericht Baden-Baden einigten sich
die streitenden Parteien darauf, dass die ABDA ab sofort die
Funktionen des Home-Service auf aponet.de wieder anbieten kann. Sie
muss dabei durch ein zwingendes Ankreuzfeld für den Fall, dass der
Kunde im begründeten Einzelfall eine Arzneimittelzustellung durch
Personal der Apotheke wünscht, eine Erklärung des Kunden vorsehen,
dass weder der Kunde selbst noch eine Person seines Vertrauens in der
Lage ist, das bestellte Arzneimittel in der Apotheke abzuholen.
Gegenstand der Einigung ist ferner, dass die ABDA bis zum 31.
Dezember 2003 auf der Internetseite aponet.de nicht werbend auf die
Möglichkeit der Home-Service-Bestellung über das Gesundheitsportal
hinweist und auch keinen Link von anderen Internetseiten mit
werbenden Inhalt auf aponet.de setzt. Für die Zeit ab 01. Januar 2004
gelten die in dem Vergleich festgelegten Pflichten nicht mehr.
Die ABDA wird aufgrund dieses Vergleichs die Funktion des
Gesundheitsportals aponet.de zum Home-Service unverzüglich mit den im
Vergleich vorgesehenen Änderungen wieder aktivieren. Der Präsident
der ABDA, Hans-Günter Friese, begrüßte dieses Ergebnis: "Der Versuch
eines Einzelnen, die Politik der ABDA zu Lasten der Kolleginnen und
Kollegen zu torpedieren, ist damit gescheitert."

Pressekontakt:

Elmar Esser
Pressesprecher
Tel.: 030/40004-132

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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