ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Aponet.de und Home-Service: Einigung vor Gericht
Berlin (ots)
Die einstweilige Verfügung, die das Landgericht Baden-Baden am 08. Oktober 2003 auf Antrag eines einzelnen Apothekers gegen die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände wegen nach Ansicht des Antragsstellers unzulässiger Werbung für den sog. Home-Service der Apotheken im Gesundheitsportal aponet.de erlassen hatte, existiert nicht mehr.
In einem Vergleich vor dem Landgericht Baden-Baden einigten sich die streitenden Parteien darauf, dass die ABDA ab sofort die Funktionen des Home-Service auf aponet.de wieder anbieten kann. Sie muss dabei durch ein zwingendes Ankreuzfeld für den Fall, dass der Kunde im begründeten Einzelfall eine Arzneimittelzustellung durch Personal der Apotheke wünscht, eine Erklärung des Kunden vorsehen, dass weder der Kunde selbst noch eine Person seines Vertrauens in der Lage ist, das bestellte Arzneimittel in der Apotheke abzuholen. Gegenstand der Einigung ist ferner, dass die ABDA bis zum 31. Dezember 2003 auf der Internetseite aponet.de nicht werbend auf die Möglichkeit der Home-Service-Bestellung über das Gesundheitsportal hinweist und auch keinen Link von anderen Internetseiten mit werbenden Inhalt auf aponet.de setzt. Für die Zeit ab 01. Januar 2004 gelten die in dem Vergleich festgelegten Pflichten nicht mehr.
Die ABDA wird aufgrund dieses Vergleichs die Funktion des Gesundheitsportals aponet.de zum Home-Service unverzüglich mit den im Vergleich vorgesehenen Änderungen wieder aktivieren. Der Präsident der ABDA, Hans-Günter Friese, begrüßte dieses Ergebnis: "Der Versuch eines Einzelnen, die Politik der ABDA zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen zu torpedieren, ist damit gescheitert."
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Elmar Esser
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