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Apotheker tragen zum Gelingen der Gesundheitsreform bei - Zwei Euro pro Medikament gehen als Solidarbeitrag direkt an die Kassen

Berlin (ots)

Die Apotheker leisten einen wichtigen Beitrag zum
Gelingen der Gesundheitsreform. Auf jedes Medikament, das sie in
Rechnung stellen, erhalten die gesetzlichen Krankenkassen zwei Euro
Rabatt. Somit geben die Apotheker etwa ein Viertel ihres Honorars als
Solidarbeitrag direkt an die Kassen weiter. "Es ist mir absolut
schleierhaft, wie jemand behaupten kann, wegen der Zahlungen an die
Apotheker könnten die Kassen ihren Beitragssatz nicht im geforderten
Umfang senken", sagte Hermann S. Keller, Vorsitzender des Deutschen
Apothekerverbandes (DAV).
Durch verschiedene Einsparmassnahmen des
Gesundheitsmodernisierungsgesetzes sanken die Ausgaben der
gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel im Jahr 2004 um 2,5
Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. An diesem Ergebnis sind die
Apotheker nicht nur durch ihren Solidarbeitrag sondern auch durch die
gleichzeitig veränderte Honorarstruktur stark beteiligt.
Es stimmt nicht, dass den Apothekern aufgrund einer Gesetzeslücke
für 2004 Nachzahlungen zustehen. Vielmehr kam der besagte § 130a auf
ausdrücklichen Wunsch der Krankenkassen in das Sozialgesetzbuch V
hinein. Dieser legt fest, dass das Apothekenhonorar für 2004 bestimmt
wird von der Differenz der verordneten Arzneimittelpackungen zum
Basisjahres 2002. Hätten die Ärzte in 2004 mehr Packungen als in 2002
verordnet, trügen allein die Apotheker das volle Risiko hierfür. Im
Falle, dass die Ärzte 2004 weniger Packungen als 2002 verordnen,
erhalten die Apotheker laut Gesetz einen entsprechenden Ausgleich.
Nun interpretieren die Krankenkassen die Gesetzeslage aber
vollkommen anders und fordern von den Apothekern einen Teil des
Honorars für 2004. "Aus diesem Grunde halten wir eine Klärung durch
die im Gesetz vorgegebene Schiedsstelle für erforderlich", so Keller.
Der DAV vertritt alle 21.400 Apotheken bei Vertragsverhandlungen
mit den Krankenkassen.

Pressekontakt:

Annette Rogalla
Pressesprecherin
Telefon: 030. 40004-138
mobil: 0160 - 90 56 86 20
E-Mail: pressestelle@abda.de
www.abda.de

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