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Geyer lehnt Nullrunde 2000 für Beamte ab
DBB fordert von Schily erhebliche Besoldungs-Nachbesserungen
Bonn (ots)
Der DBB-Vorsitzende Erhard Geyer hat heute in Berlin massive Kritik am Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2000 angemeldet. In einem Beteiligungsgespräch im Bundesinnenministerium erklärte Geyer gegenüber Minister Schily: "Der vorliegende Entwurf ist sozial unausgewogen und wird dem Anspruch der Beamten und Versorgungsempfänger auf Teilhabe an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen nicht gerecht." Geyer bezeichnete es als Skandal, dass einmal mehr ausschließlich den Beamten und Versorgungsempfängern trotz bester wirtschaftlicher Rahmendaten - von einer Einmalzahlung für aktive Beamte bis zur Besoldungsgruppe A9 abgesehen - für das Jahr 2000 eine Nullrunde und damit reale Einkommensverluste zugemutet werden". "Ein solches Vorgehen widerspricht nicht nur dem gesetzlichen Anspruch der Beamten und Versorgungsempfänger, sondern ist auch niemanden vermittelbar, und schon gar nicht beispielsweise Polizei, Zoll- oder Grenzschutzbeamten, die tagtäglich ihr Leben für diesen Staat einsetzen müssen".
Eine solche Nullrunde, wie der Gesetzentwurf für das Jahr 2000 vorsieht, sei, so der Beamtenbund-Chef, auch logisch nicht nachvollziehbar: "Für dieses Jahr wird ein Wirtschaftswachstum zwischen 2,7 und 3 Prozent prognostiziert. Der vorläufige Preisindex für die Lebenshaltung dieses Jahres (Januar bis September) beläuft sich sogar schon auf 1,8 Prozent mit steigender Tendenz. Die diesjährigen Tarifabschlüsse liegen deutlich über 2 Prozent." Kritik übte Geyer auch daran, sich bereits jetzt mit 2 bzw. 2,4 Prozent auf Einkommensverbesserungen für die Jahre 2001 und sogar 2002 festzulegen, obwohl es für diese Jahre heute keine auch nur annähernd gesicherten Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung gebe. Der DBB-Vorsitzende forderte den Bundesinnenminister entschieden auf, besonders mit Blick auf den gemeinsamen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst vom Juni 2000, den vorliegenden Gesetzentwurf erheblich nachzubessern. Geyer: "Bisher ist leider nur der Versuch unternommen worden, sich in einigen Punkten an dem Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst zu orientieren".
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