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DBB fordert schnelle Umsetzung des Referentenentwurfs eines Betriebsverfassungsgesetzes
Bonn (ots)
Der DBB Beamtenbund und Tarifunion fordert eine offene Diskussion und zügige Umsetzung des Referentenentwurfs zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes aus dem Jahre 1972. Nach fast 30 Jahren sei eine Novellierung des Gesetzes mehr als überfällig, da sich inzwischen gravierende Strukturveränderungen in der Wirtschaft ergeben haben. Eine moderne, praxistaugliche und effektive Betriebsratsarbeit müsse mit der rasanten Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik Schritt halten können.
Der DBB hat deshalb parallel zum Referentenentwurf ein umfassendes eigenes Novellierungskonzept erarbeitet. Dieses ist vor dem Hintergrund zunehmender Auflösung bisher bekannter Betriebsstrukturen und der Zusammenlegung von Betrieben als Reaktion auf Globalisierung auf eine effektivere Interessenvertretung der Beschäftigten durch Öffnung des Betriebsbegriffs bzw. durch Verankerung eines Übergangsmandats gerichtet. So erfordere beispielsweise die Entstehung bzw. Fortentwicklung neuer Arbeitsformen wie Telearbeit eine Ausweitung des Mitbestimmungskataloges. Zusätzlicher Änderungsbedarf besteht nach Auffassung des DBB in Fragen der Arbeitszeit, des Datenschutzes, der Entgeltsysteme, der betrieblichen Weiterbildung und der Personalplanung.
Ein weiterer Kernpunkt der DBB Forderungen ist die Festigung des Minderheitsschutzes durch Einführung der Urwahl als Regelwahlform für die Beschickung des Gesamtbetriebrates und der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung. Ein verbesserter Minderheitenschutz müsse aber auch zu Gunsten der Sicherstellung einer Beteiligung aller im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sowie in der alltäglichen Betriebsratsarbeit gelten. Die Kritik der Arbeitgeber an dem Referentenentwurf weist der DBB entschieden zurück. Aufgeregte Arbeitgeber und Hinweise auf Katastrophenszenarien habe es schon immer gegeben, wenn es um die Ausweitung von Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmer gegangen sei.
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