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Arbeitszeitverordnung des Bundes gilt auch in den neuen Ländern - DBB begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Bonn (ots)

Der DBB - Beamtenbund und Tarifunion begrüßt zwei
Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom Donnerstag, wonach die
regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Bundesbeamte im
Beitrittsgebiet nicht 40 sondern 38,5 Stunden beträgt. Das Gericht
bestätigt damit Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin, nach denen
die allgemeine Arbeitszeitregelung für Bundesbeamte auch in den neuen
Bundesländern gilt.
Die Arbeitszeitverordnung des Bundes findet jetzt unmittelbar
Anwendung, womit die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 38,5
Stunden beträgt.
Sicherlich wird noch einige Zeit verstreichen, bis alle
Dienststellen über diese neue Situation informiert sind. Die
Entscheidungen betreffen nur die Bundesbeamten, die im
Beitrittsgebiet tätig sind. Sie findet keine Anwendung auf
Arbeitnehmer des Bundes. Der DBB begrüßt die Entscheidungen und hat
den Bundesminister des Innern aufgefordert, die Bundesverwaltung
unverzüglich darüber zu unterrichten, dass auch im Beitrittsgebiet
die regelmäßige Arbeitszeit 38,5-Wochen-Stunden beträgt.
Pressedienst
DBB - Beamtenbund und Tarifunion
Peter-Hensen-Straße 5-7
53175  Bonn
Verantwortlicher Redakteur:
Rüdiger von Woikowsky
Telefon  (0228)  811 - 140, -141, -143
Telefax (0228) 811 - 148
Internet: www.dbb.de
email:  woiko@dbb.de

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