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DBB-Chef warnt vor Besoldungs-Dumping
Geyer-Schreiben an Ministerpräsidenten: Nein zum Strukturgesetz
Berlin (ots)
Der Vorsitzende des DBB - Beamtenbund und Tarifunion, Erhard Geyer, sieht in dem von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf eines Besoldungsstrukturgesetzes die Gefahr eines Besoldungs-Dumpings. Dieser Gesetzentwurf, der eine weitere Verlagerung von wichtigen Besoldungskompetenzen an die Länder bedeutet, führt nach Auffassung des DBB-Chefs zu einer weiteren Zersplitterung der Beschäftigungsbedingungen. "In Zukunft werden sich die einzelnen Gebietskörperschaften im Werben um Personal gegenseitig Konkurrenz machen und diesen Kampf ums Personal werden vor allem die finanzschwachen Länder verlieren." Geyer fordert die Regierungschefs der Länder in einem Schreiben auf, diesem Gesetzentwurf im Bundesrat die Zustimmung zu versagen.
Der DBB-Vorsitzende sieht eine große Gefahr des Missbrauchs im neuen Gesetzentwurf. "Zunächst werden die Finanzminister angesichts der leeren Kassen die bessere Einstiegsbezahlung in Mangelbereichen durch eine niedrigere Einstiegsbezahlung in anderen Bereichen mindestens kompensieren. Weiter ist zu befürchten, dass man die sogenannte Besoldungsspreizung nach unten für eine breite Besoldungsabsenkung ausnutzt. Letztlich werden in den Dienststellen dieselben Aufgaben von Beschäftigten wahrgenommen, die allein aus Gründen der frühen oder späten Geburt in drei unterschiedlichen Bezahlungsstufen geführt werden: de Luxe - Standard - Dumping. Dies führt nicht nur zur Demotivation der Mitarbeiter, sondern wirft auch rechtliche und verfassungsrechtliche Fragen auf."
Die Bundesregierung habe diese Probleme bereits im Vorfeld erkannt und daher die beabsichtigte Spreizung für die Lehrer des gehobenen Dienstes aus dem Referentenentwurf herausgenommen. Geyer: "Wir begrüßen diesen Schritt, halten diese Maßnahme aber nicht für weitgehend genug."
Geyer kritisierte abschließend in dem Schreiben an die Ministerpräsidenten den geplanten Wegfall des Ehegattenanteils im Familienzuschlag, der gerade die Bezieher unterer Einkommen hart treffe und unter sozialen Gesichtspunkten nicht zu verantworten sei. Ebenso abzulehnen sei die im Entwurf vorgesehene Verlagerung der Kompetenz für die Festlegung der Stellenplanobergrenzen an die Exekutive der Länder. Damit würden, so Geyer, die ohnehin dünn gesäten Aufstiegsperspektiven im öffentlichen Dienst noch weiter verringert.
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